Bild des Medtronic rtCGM-Systems

Auf die Plät­ze, fer­tig, CGM: Der CGM-Beschluss ist ver­öf­fent­licht und wirksam

Bild des Medtronic rtCGM-Systems

Lan­ge haben wir gewar­tet, nun ist er da, der CGM-Beschluss; ver­öf­fent­licht im Bun­des­an­zei­ger. Ände­run­gen hat es durch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit erwar­tungs­ge­mäß nicht mehr gege­ben. Bereits zuvor hat­te das Refe­rat 213 des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit mit Schrei­ben vom 22.08.2016 die Nicht­be­an­stan­dung des CGM-Beschlus­ses erklärt.

Men­schen mit Dia­be­tes, die die erfor­der­li­che Indi­ka­ti­on haben kön­nen nun los­le­gen und ein CGM bean­tra­gen. Ohne Spiel­ver­der­ber zu sein, möch­te ich ein wenig die Eupho­rie brem­sen. Nicht alle wer­den von heu­te auf mor­gen ein CGM bekom­men; wohl auch nicht über­mor­gen. Aber, end­lich wer­den die Anträ­ge der Men­schen mit Dia­be­tes inhalt­lich geprüft, dafür haben wir in der Selbst­hil­fe lan­ge gekämpft.

Vor­aus­set­zun­gen

Wich­tig ist zunächst, dass die The­ra­pie mit einer ICT (inten­si­vier­te The­ra­pie, mit Lan­ge­zeit- und Kurz­zeit­in­su­lin) oder der CSII (Pum­pen­the­ra­pie) aus­ge­schöpft ist. Das bedeu­tet, man muss ver­sucht haben, die The­ra­pie­zie­le mit allen mög­li­chen Änderungen/Umstellungen zu errei­chen. Klappt es nicht, ist man einen Schritt wei­ter. Die nach­fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen müs­sen dann erfüllt sein:

Inten­si­vier­te Insu­lin­the­ra­pie (ICT) oder Pum­pen­the­ra­pie (CSII)

Zunächst kom­men nur Men­schen mit Dia­be­tes in Betracht die mit einer ICT (inten­si­vier­ten Insu­lin­the­ra­pie) oder mit einer CSII (Pum­pen­the­ra­pie) behan­delt wer­den. Die Ver­ord­nung eines CGM ist aller­dings dann nicht auf Typ‑1 Dia­be­ti­ker beschränkt, auch Typ-2er kön­nen ein CGM erhalten.

Schu­lung für das CGM, mög­lichst mit Erfah­rung im CGM

Pati­en­ten, die ein CGM benut­zen, müs­sen gut geschult sein. Denn ein CGM ist einer­seits teu­er und ande­rer­seits ist ein Glu­ko­se­wert aus Inters­ti­ti­um ein völ­lig anders zu inter­pre­tie­ren­der Wert als ein rei­ner Blut­zu­cker­wert. Mit der Dyna­mik, den Ten­den­zen und der Ent­wick­lung muss man umge­hen ler­nen, um zu ver­mei­den, dass durch fal­sche Maß­nah­men oder Über­re­ak­tio­nen ein mas­si­ver Abfall des Blut­zu­ckers erfolgt.

Medi­zi­ni­sche Indikation

Außer­dem bedarf es selbst­ver­ständ­lich einer medi­zi­ni­schen Indi­ka­ti­on für die Nut­zung des CGM. Das kann bei­spiels­wei­se sein, um die The­ra­pie­zie­le zu errei­chen oder zu hal­ten. Die­se The­ra­pie­zie­le wer­den zusam­men mit dem behan­deln­den Dia­be­to­lo­gen ver­ein­bart, bei­spiels­wei­se ein bestimm­ter HbA1c, eine gerin­ge­re Stan­dard­ab­wei­chung oder Ähn­li­ches. Alter­na­tiv kann auch eine schwe­re Ein­stell­bar­keit des Stoff­wech­sels ohne CGM eine Indi­ka­ti­on für ein CGM dar­stel­len (bei­spiels­wei­se häu­fi­ge schwe­re Hypo­glyk­ämien, sehr hohe Wer­te, die auf­grund von Folgeerkrankungen).

rtCGM

Es muss sich außer­dem um ein sog. rtCGM, ein Real-Time-CGM han­deln. Das bedeu­tet, dass das Gerät eine Alarm­funk­ti­on besit­zen muss. Bei zu hohen oder zu nied­ri­gen Glu­ko­se­wer­ten muss das Gerät also auto­ma­tisch war­nen oder wie ein­zel­ne Her­stel­ler, auto­ma­tisch reagie­ren kön­nen. Des Wei­te­ren bedarf es einer kon­ti­nu­ier­li­cher Über­tra­gung der Glu­ko­se­wer­te an das Empfangsgerät.

Hin­weis: Ande­re Gerä­te, wie die FGMs, sind von dem Beschluss aus­ge­nom­men, in Betracht kom­men der Mini­Med Enli­te, der Dex­com G4 oder G5 sowie der Free­style Navigator.

Beach­tung des Daten­schut­zes durch den Hersteller

Der Her­stel­ler muss den Daten­schutz waren, nähe­re Anga­ben dazu fin­den sich in dem Beschluss.

Prak­ti­sche Umsetzung

Die genaue prak­ti­sche Umset­zung und Aus­le­gung durch die Kran­ken­kas­sen und die Gerich­te steht noch nicht fest. Hier wer­den die kom­men­den Mona­te und Jah­re zei­gen, wie streng die ein­zel­nen Kri­te­ri­en aus­zu­le­gen sind. Es ist jedoch zweck­mä­ßig sich an dem kon­sen­tier­ten Mus­ter­an­trag der Arbeits­ge­mein­schaft Dia­be­tes & Tech­no­lo­gie der DDG zu ori­en­tie­ren: Mus­ter­an­trag der AGDT

Außer­dem soll­te man den Antrag mög­lichst mit einem Freund oder Bekann­ten in einer Filia­le der Kran­ken­kas­se ein­wer­fen oder aber so ver­schi­cken, dass man den Zugang doku­men­tie­ren kann (z. B. per Fax). Denn die Kran­ken­kas­se muss bin­nen 3 Wochen ent­schei­den, wenn sie ohne MDK ent­schei­den möch­te. Möch­te sie den MDK in die Ent­schei­dung ein­bin­den, muss sie dies dem Ver­si­cher­ten inner­halb von 3 Wochen mit­tei­len und dann bin­nen 5 Wochen ent­schei­den. Mehr dazu fin­det ihr hier: Pati­en­ten­rech­te­ge­setz: Selbst­be­schaf­fung bei nicht frist­ge­mä­ßer Entscheidung

Bei Pro­ble­men ste­hen einem Wider­spruch und Kla­ge offen; soll­te die Kran­ken­kas­se über den Wider­spruch nicht bin­nen drei Mona­ten ent­schei­den, was häu­fig der Fall ist, kann man auch vor Erlass des Wider­spruchs­be­schei­des Kla­ge erheben.

Tipp

In allen noch nicht abge­schlos­se­nen Antrags‑, Wider­spruchs- und Kla­ge­ver­fah­ren muss der jetzt ver­öf­fent­lich­te Beschluss ergän­zend berück­sich­tigt wer­den. Die Behörde/das Gericht ist auch ver­pflich­tet, gege­be­nen­falls neue Ermitt­lun­gen hin­sicht­lich der nun rele­van­ten Indi­ka­ti­on durch­zu­füh­ren. Die Chan­cen für eine Geneh­mi­gung stei­gen damit deut­lich. Aller­dings wird auch wei­ter­hin nicht jeder ein CGM erhal­ten, wich­tig ist daher ein gut for­mu­lier­ter Antrag.

Sinn­voll ist es, den Antrag der Arbeits­ge­mein­schaft Dia­be­tes & Tech­no­lo­gie (AGDT) der Deut­schen Dia­be­tes Gesell­schaft (DDG) zu ver­wen­den: Leit­fa­den & CGM Antrag der AGDT

Den Beschluss­wort­laut und die tra­gen­den Grün­de fin­det ihr in der Anla­ge als PDF-Datei.

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