Sofern man eine Krankheit oder eine Behinderung hat, kann man sich diese amtlich anerkennen lassen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, erhält man einen staatlich bestätigten „Grad der Behinderung“ (GdB). Ab einem GdB von mindestens 50 ist man schwerbehindert. Sofern der GdB unter 50 ist, ist man „lediglich“ behindert.
Eine Schwerbehinderung bietet allerhand Vorteile, nicht zuletzt auch einen jährlichen Steuerfreibetrag. Häufig ließt man in Chats, Foren und Facebook Gruppen, dass dieser Steuerfreibetrag, jedoch in reduzierter Form, auch für einen GdB von maximal 40 anwendbar ist. Dem ist in aller Regel – zumindest im Falle von Diabetes – jedoch nicht so. Dieses Problem nimmt dadurch zu, dass bei Diabetes zunehmend nur noch ein GdB von 40 festgestellt wird und Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) abgelehnt werden (siehe auch Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis mit Diabetes?).
Der Steuerfreibetrag, der eigentlich ein „Pauschbetrag für behinderte Menschen“ ist, ist in § 33b EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt. Gemäß § 33b Abs. 1 EStG dient der Pauschbetrag dazu, Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf pauschaliert abzugelten. Der behinderte Mensch oder dessen pflegende Angehörige sollen nicht jede kleine Rechnung aufheben müssen, um eine Kompensation zu erhalten. Deswegen steigt der Pauschbetrag auch in Abhängigkeit des Grades der Behinderung an. Es besteht allerdings ein Wahlrecht; man kann als behinderter Mensch auch die konkreten Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen.
Wurde von der staatlichen Stelle ein GdB von mindestens 50 festgestellt, erhält man ohne weitere Voraussetzungen gemäß § 33b Abs. 2 Ziffer 1, Abs. 3 EStG den Pauschbetrag.
Ist lediglich ein GdB von 20 oder niedriger festgestellt worden, gibt es gar keinen Pauschbetrag. Sofern ein GdB von 30 oder 40 festgestellt worden ist, gibt es grundsätzlich einen Steuerfreibetrag, allerdings müssen dafür nach § 33b Abs. 2 Ziffer 2 EStG besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Entweder müssen dem behinderten Menschen aufgrund der Behinderung Renten oder andere laufende Leistungen zustehen (§ 33b Abs. 2 Ziffer 2 lit. a EStG) oder muss zu einer dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt haben oder auf einer Berufskrankheit beruhen (§ 33b Abs. 2 Ziffer 2 lit. b EStG.
Diese Voraussetzungen liegen bei Menschen mit Diabetes in der Regel nicht vor, da aufgrund des Diabetes in der Regel keine Renten oder andere laufende Leistungen gewährt werden und der Diabetes in der Regel auch nicht zu einer Einbuße der körperlichen Beweglichkeit führt und auch keine Berufskrankheit darstellt. Damit kann der Pauschbetrag nicht genutzt werden.
Es ist zwar bekannt, dass die Steuerbescheide nicht so genau kontrolliert werden, bevor man aber den Pauschbetrag fehlerhaft geltend macht, sollte man mal einen Blick auf § 370 Abs. 1 AO (Abgabenordnung) werfen (Steuerverkürzung).
Sofern man aber einen Anspruch auf einen Steuerfreibetrag hat, gibt es die nachfolgend tabellarisch dargestellten Freibeträge gemäß § 33b Abs. 3 Satz 1 EStG (Stand: 11. August 2015):
GdB < 30 | kein Freibetrag/Pauschbetrag |
GdB 30 | 310 EUR/Jahr |
GdB 40 | 430 EUR/Jahr |
GdB 50 | 570 EUR/Jahr |
GdB 60 | 720 EUR/Jahr |
GdB 70 | 890 EUR/Jahr |
GdB 80 | 1.060 EUR/Jahr |
GdB 90 | 1.230 EUR/Jahr |
GdB 100 | 1.420 EUR/Jahr |
Merkzeichen hilflos/blind | 3.700 EUR/Jahr |

Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.