Der Kollege Oliver Ebert hat ein positives Urteil zum FreeStyle Libre von Abbott erstritten. Das FreeStyle Libre ist ein sogenanntes „Flash Glucose Monitoring“ System (FGM) und gibt nur dann Werte, wenn man mit einem NFC Gerät über den Sensor fährt. Der Sensor misst allerdings kontinuierlich im Interstitium. Das SG Konstanz hat nun entschieden, dass ein Anspruch auf Versorgung mit dem Gerät besteht (SG Konstanz, Gerichtsbescheid vom 31.05.2016 – S 8 KR 1870/15).
Mehr Informationen zum Urteil findet ihr in dem Blog von Oliver Ebert: „Erstes Urteil zu FreeStyle Libre: Patient hat Anspruch auf Kostenübernahme!“ vom 03.06.2016
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Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.