CGM wird Kassenleistung

Das CGM wird Kassenleistung!

Die Vor­aus­set­zun­gen sind:

  • Inten­si­vier­te Insu­lin­the­ra­pie (ICT) oder Pum­pen­the­ra­pie (CSII)
    • sowohl bei Typ‑1 als auch bei Typ‑2 Diabetes
  • Schu­lung für das CGM, mög­lichst mit Erfah­rung im CGM
  • medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit um die The­ra­pie­zie­le zu errei­chen oder zu halten
  • schwe­re Ein­stell­bar­keit des Stoff­wech­sels ohne CGM
  • CGM mit kon­ti­nu­ier­li­cher Übertragung
  • CGM mit Alarmfunktion
  • Beach­tung des Daten­schut­zes durch den Hersteller

Mei­nen aus­führ­li­chen Bei­trag fin­det ihr hier: CGM-Beschluss des G‑BA

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