kein Anspruch auf behin­der­ten­ge­rech­ten Umbau der Woh­nung (hier: Rolläden)

Das Amts­ge­richt Mün­chen (AG Mün­chen, Urteil vom 16.04.2013, Az.: 433 C 2726/13) hat ent­schie­den, dass ein Mie­ter nicht ver­lan­gen kann, dass der Ver­mie­ter im Rah­men einer Umbau­maß­nah­me einen behin­der­ten­ge­rech­ten Umbau durchführt.

In dem zu ent­schei­den­den Fall hat­te eine Frau, die Mut­ter eines schwer­be­hin­der­ten Kin­des ist, eine Woh­nung gemie­tet. Der Sohn kann sich nur mit einem Elek­tro­roll­stuhl fort­be­we­gen und ist tags­über allei­ne in der Woh­nung. In der Woh­nung befand sich ein Rol­la­den­kas­ten mit Seil­zug. Die­sen konn­te das Kind zunächst sel­ber bedie­nen, spä­ter auf­grund der Behin­de­rung wohl nicht mehr. Als neue Fens­ter und ein neu­er Rol­la­den­kas­ten ein­ge­baut wur­den (Instand­set­zungs­ar­bei­ten), ver­lang­te die Mie­te­rin von dem Ver­mie­ter einen behin­der­ten­ge­rech­ten Umbau, so dass der Sohn der Mie­te­rin die­sen Rol­la­den sel­ber bedie­nen kann. Der neue Rol­la­den­kas­ten ver­füg­te nicht mehr über einen Seil­zug, son­dern über eine Kur­bel, die der Sohn nicht bedie­nen konnte.

Das Amts­ge­richt Mün­chen war der Auf­fas­sung, dass der Miet­ver­trag nicht vor­sä­he, dass die Woh­nung behin­der­ten­ge­recht aus­ge­stat­tet sein müs­se. Es han­de­le sich dar­um nicht um einen Man­gel, wenn der Sohn der Mie­te­rin auf­grund sei­ner Behin­de­rung die­sen Rol­la­den nicht sel­ber bedie­nen kön­ne. Schließ­lich kön­ne sie, so das Gericht, die Zustim­mung der Ver­mie­te­rin zu einer ent­spre­chen­den behin­der­ten­ge­rech­ten Umbau­maß­nah­me ver­lan­gen, die sie jedoch sel­ber zu finan­zie­ren habe. Außer­dem käme ggf. ein Anspruch auf Wie­der­her­stel­lung der bau­li­chen Situa­ti­on bei der Anmie­tung in Betracht, also der Ein­bau eines Rol­la­dens mit Gurt­sys­tem durch den Ver­mie­ter. Das Gericht ging aber offen­sicht­lich davon aus, dass der Sohn auch die­ses auf­grund eines ver­schlech­ter­ten Gesund­heits­zu­stan­des nicht mehr bedie­nen könne.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner