Das CGM wird Kassenleistung!
Die Voraussetzungen sind:
- Intensivierte Insulintherapie (ICT) oder Pumpentherapie (CSII)
- sowohl bei Typ‑1 als auch bei Typ‑2 Diabetes
- Schulung für das CGM, möglichst mit Erfahrung im CGM
- medizinische Notwendigkeit um die Therapieziele zu erreichen oder zu halten
- schwere Einstellbarkeit des Stoffwechsels ohne CGM
- CGM mit kontinuierlicher Übertragung
- CGM mit Alarmfunktion
- Beachtung des Datenschutzes durch den Hersteller
Meinen ausführlichen Beitrag findet ihr hier: CGM-Beschluss des G‑BA
Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.