Der Apothekerverband Westfalen-Lippe hatte mit einigen großen Krankenkassen vereinbart, dass Diabetiker möglichst keine Blutzuckerteststreifen im Versandhandel und dem stationären Handel außerhalb der Apotheken kaufen sollten, sondern Blutzuckerteststreifen ausschließlich in Apotheken kaufen sollen. Deswegen wurde vereinbart, dass Ärzte – und das wohl auch bei Selbstzahlern – nicht darauf hinweisen sollten, dass die Hilfsmittel im Versandhandel komfortabler und günstiger zu bekommen sind.
Ein Versandhändler hatte sich darüber beim Bundeskartellamt beschwert, die ein Kartellverfahren eingeleitet haben. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe musste nun auf diese Rechte, solche der Nichtbewerbung alternativer Vertriebswege, verzichten!
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, teilt hierzu mit:
„Es gibt in diesem Bereich keine Rechtfertigung für eine Exklusivität der Apotheken. Indem alternative Anbieter eine Chance bekommen, wird der Wettbewerb zu Gunsten der Krankenkassen und der gesetzlich versicherten Patienten belebt. Andere Krankenkassen und Leistungserbringer-Verbände sollten prüfen, ob sie ähnliche Klauseln in ihren Verträgen vereinbart haben.“
Das Marktvolumen soll nach Schätzungen alleine in Deutschland über EUR 600 Mio. jährlich betragen (EUR 600.000.000,00).
Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.