Das Amtsgericht München (AG München, Urteil vom 16.04.2013, Az.: 433 C 2726/13) hat entschieden, dass ein Mieter nicht verlangen kann, dass der Vermieter im Rahmen einer Umbaumaßnahme einen behindertengerechten Umbau durchführt.
In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Frau, die Mutter eines schwerbehinderten Kindes ist, eine Wohnung gemietet. Der Sohn kann sich nur mit einem Elektrorollstuhl fortbewegen und ist tagsüber alleine in der Wohnung. In der Wohnung befand sich ein Rolladenkasten mit Seilzug. Diesen konnte das Kind zunächst selber bedienen, später aufgrund der Behinderung wohl nicht mehr. Als neue Fenster und ein neuer Rolladenkasten eingebaut wurden (Instandsetzungsarbeiten), verlangte die Mieterin von dem Vermieter einen behindertengerechten Umbau, so dass der Sohn der Mieterin diesen Rolladen selber bedienen kann. Der neue Rolladenkasten verfügte nicht mehr über einen Seilzug, sondern über eine Kurbel, die der Sohn nicht bedienen konnte.
Das Amtsgericht München war der Auffassung, dass der Mietvertrag nicht vorsähe, dass die Wohnung behindertengerecht ausgestattet sein müsse. Es handele sich darum nicht um einen Mangel, wenn der Sohn der Mieterin aufgrund seiner Behinderung diesen Rolladen nicht selber bedienen könne. Schließlich könne sie, so das Gericht, die Zustimmung der Vermieterin zu einer entsprechenden behindertengerechten Umbaumaßnahme verlangen, die sie jedoch selber zu finanzieren habe. Außerdem käme ggf. ein Anspruch auf Wiederherstellung der baulichen Situation bei der Anmietung in Betracht, also der Einbau eines Rolladens mit Gurtsystem durch den Vermieter. Das Gericht ging aber offensichtlich davon aus, dass der Sohn auch dieses aufgrund eines verschlechterten Gesundheitszustandes nicht mehr bedienen könne.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.