Personen, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben müssen sich spätestens drei Monate vor Ablauf der Befristung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden; das gleiche gilt für Personen, die eine Kündigung erhalten, diese müssen sich unverzüglich nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden.
Unterbleibt diese Meldung oder wird sie nicht rechtzeitig abgegeben erhalten die Arbeitnehmer gemäß § 38 Abs. 1 SGB III, § 159 Abs. 6 SGB III eine einwöchige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld 1. Bisher wurde in der Literatur und Rechtsprechung vertreten, dass diese einwöchige erst ab Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeld 1 beginnt. Das Sozialgericht Dortmund (SG Dortmund, Urteil vom 13.10.2014, Az.: S 31 AL 573/12) hält dies für falsch und hat entschieden, dass die Sperrzeit mit Eingang der Meldung beginnt. Dies entnimmt das Sozialgericht dem Wortlaut des § 159 Abs. 1 Nr. 7 SGB III und § 159 Abs. 2 SGB III, danach beginnt die Sperrzeit mit dem die Sperrzeit auslösenden Ereignis. Das ist nach Ansicht des Sozialgericht der verspätete Eingang der Arbeitssuchend-Meldung.
Damit würde ein Arbeitnehmer, der ein befristeten Arbeitsvertrag hat, der auch nicht verlängert wurde und sich erst einen Monat vor Ablauf der Befristung arbeitssuchend gemeldet hat, zunächst keine finanziellen Nachteile erleiden. Denn die Sperrzeit von einer Woche würde dann bereits während des letzten Monats vor Beginn der Arbeitslosigkeit laufen und wäre zu Beginn der Arbeitslosigkeit abgelaufen. Das Sozialgericht Dortmund lässt aber offen, inwieweit eine Kürzung der Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 in Betracht kommt.
Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.