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Rezep­te im Aus­land einlösen?

Abbildung RezeptEs gibt vie­le Mög­lich­kei­ten sich im EU Aus­land behan­deln zu las­sen und das gegen­über der Kran­ken­kas­se abzu­rech­nen. Doch, was ist mit Rezep­ten, kann ich die auch im Aus­land ein­lö­sen? Grund­sätz­lich ist das ein gro­ßes Pro­blem, da die Rezept­for­mu­la­re nicht stan­dar­di­siert sind und die­se inso­fern nicht selbst­er­klä­rend sind. Euro­päi­sche Doku­men­te haben, sofern sie denn stan­dar­di­siert wur­den (wie der EU Füh­rer­schein), ein ganz bestimm­tes Mus­ter und bedür­fen daher kei­ner Über­set­zung. Alle Fel­der haben in allen Län­dern die sel­ben Bedeu­tun­gen. Anders ist das bei Rezep­ten, die­se sehen über­all anders aus.

„Letz­tes Jahr hat die Kom­mis­si­on Vor­schrif­ten über die Pati­en­ten­rech­te in der grenz­über­schrei­ten­den Gesund­heits­ver­sor­gung ange­nom­men. Die heu­te erlas­se­ne Richt­li­nie zur Aner­ken­nung der in einem ande­ren Mit­glied­staat aus­ge­stell­ten Ver­schrei­bun­gen ist ein wesent­li­cher Schritt im Hin­blick auf das wich­tigs­te Ziel die­ser Vor­schrif­ten, näm­lich dafür zu sor­gen, dass das Recht von Pati­en­ten auf eine siche­re und gute Behand­lung in der gesam­ten EU Wirk­lich­keit wird. Die­se Regeln wer­den einen wich­ti­gen Bei­trag dazu leis­ten, dass Pati­en­ten mit einer kla­ren Aus­lands­ver­schrei­bung in einem ande­ren Mit­glied­staat als ihrem eige­nen auch tat­säch­lich die Pro­duk­te bekom­men, die ihnen ver­schrie­ben wur­den“, Tonio Borg, EU Kom­mis­sar für Gesund­heit und Verbraucherpolitik.

Auch das Objekt der Ver­schrei­bung, also das Medi­ka­ment, bedürf­te einer Über­set­zung. Das Pro­blem hat die Kom­mis­si­on nun jedoch erkannt und hat am 20. Dezem­ber 2012 ent­spre­chen­de Vor­ga­ben erlas­sen. Die Mit­glieds­staa­ten haben nun bis zum 25. Okto­ber 2013 (also ein drei­vier­tel Jahr) Zeit die Vor­ga­ben umzu­set­zen und die Rezep­te zu ver­ein­heit­li­chen. Lei­der wer­den jedoch nicht die For­mu­la­re vereinheitlicht/angepasst, son­dern es wer­den ledig­lich gemein­sa­me Vor­ga­ben umge­setzt hin­sicht­lich der Fra­gen, was auf dem Rezept zu ste­hen hat und wel­che Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein müs­sen, damit es aner­kannt wer­den kann. Dann kann man die Rezep­te pro­blem­los im Aus­land vor­le­gen. In Vor­kas­se wird man jedoch trotz­dem tre­ten müs­sen, man hat jedoch kei­ne Pro­ble­me mehr mit ver­schrei­bungs­pflich­ti­gen Medikamenten.

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