Es gibt viele Möglichkeiten sich im EU Ausland behandeln zu lassen und das gegenüber der Krankenkasse abzurechnen. Doch, was ist mit Rezepten, kann ich die auch im Ausland einlösen? Grundsätzlich ist das ein großes Problem, da die Rezeptformulare nicht standardisiert sind und diese insofern nicht selbsterklärend sind. Europäische Dokumente haben, sofern sie denn standardisiert wurden (wie der EU Führerschein), ein ganz bestimmtes Muster und bedürfen daher keiner Übersetzung. Alle Felder haben in allen Ländern die selben Bedeutungen. Anders ist das bei Rezepten, diese sehen überall anders aus.
„Letztes Jahr hat die Kommission Vorschriften über die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung angenommen. Die heute erlassene Richtlinie zur Anerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen ist ein wesentlicher Schritt im Hinblick auf das wichtigste Ziel dieser Vorschriften, nämlich dafür zu sorgen, dass das Recht von Patienten auf eine sichere und gute Behandlung in der gesamten EU Wirklichkeit wird. Diese Regeln werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Patienten mit einer klaren Auslandsverschreibung in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen auch tatsächlich die Produkte bekommen, die ihnen verschrieben wurden“, Tonio Borg, EU Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik.
Auch das Objekt der Verschreibung, also das Medikament, bedürfte einer Übersetzung. Das Problem hat die Kommission nun jedoch erkannt und hat am 20. Dezember 2012 entsprechende Vorgaben erlassen. Die Mitgliedsstaaten haben nun bis zum 25. Oktober 2013 (also ein dreiviertel Jahr) Zeit die Vorgaben umzusetzen und die Rezepte zu vereinheitlichen. Leider werden jedoch nicht die Formulare vereinheitlicht/angepasst, sondern es werden lediglich gemeinsame Vorgaben umgesetzt hinsichtlich der Fragen, was auf dem Rezept zu stehen hat und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es anerkannt werden kann. Dann kann man die Rezepte problemlos im Ausland vorlegen. In Vorkasse wird man jedoch trotzdem treten müssen, man hat jedoch keine Probleme mehr mit verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.