Neue Gesund­heits­kar­te ab Janu­ar 2015 Pflicht!

Ab dem 1. Janu­ar 2015 wird nur noch die neue Gesund­heits­kar­te (mit Foto) beim Arzt akzep­tiert. Die alten Kran­ken­kas­sen­kar­ten sind dann ungül­tig und kön­nen nicht mehr ver­wen­det wer­den. Wer zum Arzt kommt, ohne die neue Gesund­heits­kar­te muss kurz­fris­tig eine Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung der Kran­ken­kas­se bei­brin­gen und wird Medi­ka­men­te nur noch auf Pri­vat­re­zept ver­ord­net bekom­men. Das bedeu­tet, dass in der Apo­the­ke zunächst bar gezahlt wer­den muss.

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