Ab dem 1. Januar 2015 wird nur noch die neue Gesundheitskarte (mit Foto) beim Arzt akzeptiert. Die alten Krankenkassenkarten sind dann ungültig und können nicht mehr verwendet werden. Wer zum Arzt kommt, ohne die neue Gesundheitskarte muss kurzfristig eine Versicherungsbestätigung der Krankenkasse beibringen und wird Medikamente nur noch auf Privatrezept verordnet bekommen. Das bedeutet, dass in der Apotheke zunächst bar gezahlt werden muss.
Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.