Der Studiengang wurde vor rund zehn Jahren ins Leben gerufen.
Die Hanse-Law-School ist ein Universitätsverbund der Universitäten Bremen, Oldenburg und Groningen. Im Studiengang Comparative and European Law wird deutsches und niederländisches Recht mit dem Schwerpunkt Europarecht gelehrt. In der Regel studieren die Teilnehmer zunächst drei Semester in Bremen und Oldenburg deutsches Recht und beschäftigen sich dann zwei Semester in Groningen mit dem niederländischen Recht. Danach folgen drei weitere Semester zum deutschen Recht. Im Master beschäftigen sich die Studierenden zwei Semester lang vorwiegend mit dem Europarecht, jeweils ein Semester davon in Bremen und Oldenburg und eins in Groningen.
Die Studierenden erwerben einen „Bachelor of Laws“ der Universitäten Bremen und Oldenburg und – sofern Sie den konsekutiven Masterstudiengang absolvieren – einen „Master of Laws“ der Universitäten Bremen und Oldenburg und den Titel „Meester in de rechten“ der Rijksuniversiteit Groningen. Wenn man ein gewisses Minimum an Vorlesungen in Groningen besucht und die Abschlussprüfungen bestanden hat, dann erhält man den Zusatz civiel effect (vgl. Art. 2 Advocatenwet), der den Absolventen berechtigt am niederländischen Referendariat (Advocaat stagiaire) teilzunehmen.
Das Studium geht damit fünf Jahre, ist international ausgerichtet und bietet daher auch zusätzliche Sprachkompetenz. Die Studierenden haben Vorlesungen zum Europarecht ausschließlich auf Englisch und lernen im Studium die niederländisches Sprache.
Durch die Zulassung zum Referendariat in den Niederlanden haben die Absolventen – sofern sie den Zusatz civiel effect erhalten haben – einen Anspruch den niederländischen Master Abschluss mit der ersten juristischen Prüfung nach § 112a DRiG gleichstellen zu lassen. Dieser Antrag wird in Deutschland aber regelmäßig schon aus Prinzip abgelehnt. Es ist schlichtweg politisch nicht gewollt Absolventen aus dem Ausland in Deutschland zuzulassen. Inwieweit das mit Blick auf die Gleichstellungsregelungen in dem EuRAG für den deutschen Verbraucher sinnvoll ist mag dahingestellt bleiben. Nach § 11 ff. EuRAG können sich nämlich Rechtsanwälte, die im Ausland zugelassen sind auch in Deutschland zulassen, wenn sie eine gewisse Praxis nachweisen, sonst müssen sie deutlich leichtere Prüfungen absolvieren.
Gegen die Ablehnung meines Antrags auf Zulassung zum Referendariat vom OLG Hamm werde ich nun einen Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO beim VG Gelsenkirchen und Klage erheben. Die Situation muss zu Gunsten der Studierenden nun einmal endlich geklärt werden, ich bin gespannt, wie die Verwaltungsgerichte und der EuGH die pauschale Ablehnungspraxis sehen. Mehr Informationen gibt es dann regelmäßig hier oder auf Twitter.
Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.