Die meisten Arbeitnehmer haben Glück, die frühesten Spiele sind um 18:00 Uhr und die Kernarbeitszeit der meisten Arbeitnehmer ist beendet. Diejenigen die arbeiten müssen fragen sich aber sicher, ob sie Fußball gucken oder hören dürfen, zumal heute die deutsche Nationalmannschaft spielt. Grundsätzlich gilt, dass man sich möglichst mit seinem Arbeitgeber verständigen sollte. Sonderregelungen für die Weltmeisterschaftszeiten gibt es arbeitsrechtlich gesehen nicht, soweit nicht eigene Regelungen (Betriebsvereinbarung) vereinbart sind. Sonst gilt, Radio hören ist meistens zulässig, insbesondere dann, wenn man ein eigenes Büro hat und weder Kollegen noch Kunden stört. Anders sieht das natürlich aus, wenn das Radio hören ablenkt oder man aufgrund der Tätigkeit kein Radio hören kann (Telefonhotline) oder zwingende Sicherheitsbestimmungen verletzte (beispielsweise Kommandos im Notfall oder Maschinen überhören könnte). Man darf aber nicht in der Erledigung der eigenen Arbeit eingeschränkt sein. Fußball schauen dürfte in der Form immer ablenkend sein, da man auf den Fernseher schauen müsste, um das Spiel wahrzunehmen.
In Zweifelsfällen sollte man lieber rechtzeitig Urlaub beantragen.
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Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.