green and red stadium with chairs

Fuß­ball­fans stö­ren in Ber­lin (einst­wei­li­ge Ver­fü­gung gegen Jubel)

In Ber­lin, genau genom­men im Bezirk des Amts­ge­richts Neu­kölln, hat eine Frau eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung gegen einen Nach­barn bean­tragt, der sich ihrer Mei­nung nach zu laut­stark über Tore von Fuß­ball-Natio­nal­mann­schaf­ten gefreut hat.

Eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung ist ein Mit­tel des einst­wei­li­gen Rechts­schut­zes, um schnell die eige­nen Rech­te zu sichern. Ein nor­ma­les Gerichts­ver­fah­ren dau­ert schnell 9 Mona­te bis 1 1/2 Jah­re, wäh­rend eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung inner­halb weni­ger Tage erlas­sen wer­den kann.

Dem Nach­barn ist es durch das Amts­ge­richt Neu­kölln nun mit der Andro­hung eines Ord­nungs­gel­des von bis zu 250.000,00 EUR ver­bo­ten zu viel Lärm zu machen. Die Höhe des Ord­nungs­gel­des ist üblich, so soll das Unter­las­sen einer Hand­lung gesi­chert wer­den. Für denn Fall, dass der Nach­bar nun zu laut wei­ter­ju­belt wird es kei­ne 250.000,00 EUR bezah­len müs­sen, viel­mehr muss das Gericht dann ein ange­mes­se­nes Ord­nungs­geld festsetzen.

Den Antrags­geg­nern wird bei Ver­mei­dung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwi­der­hand­lung fest­zu­set­zen­den Ord­nungs­gel­des bis zum 250.000,00 EUR, ersatz­wei­se Ord­nungs­haft, oder einer Ord­nungs­haft bis zu sechs Mona­ten unter­sagt, bis zum 14. Juli 2014 wäh­rend der Spie­le der deut­schen Fuß­ball­na­tio­nal­mann­schaft außer­halb der Woh­nung der Antrags­geg­ner auf dem Grund­stück (…) ein­schließ­lich des Bal­kons und der Ter­ras­se der Woh­nung der Antrags­geg­ner nach 22.00 Uhr Lärm, ins­be­son­de­re in Form von gemein­schaft­li­chem Gesang, Geg­röh­le und lau­ten Rufen zu ver­ur­sa­chen oder durch Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge oder Besu­cher ver­ur­sa­chen zu las­sen, durch den die Antrag­stel­le­rin oder ande­re Mit­be­woh­ner des Grund­stücks (…) in ihrer Nacht­ru­he gestört werden.

Den Antrags­geg­nern wird auf­ge­ge­ben, die Fens­ter und Außen­tü­ren ihrer Woh­nung wäh­rend der Spie­le der deut­schen Fuß­ball­na­tio­nal­mann­schaft bis zum 14. Juli nach 22.00 Uhr geschlos­sen zu hal­ten im Fal­le des Emp­fangs der Fernseh‑, Inter­net- und Rundfunkübertragung

Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung der Stadt Ber­lin vom 26.06.2014

Ob der Beschluss auch in der nächs­ten Instanz hält ist frag­lich, zwi­schen­zeit­lich dürf­te in der Nach­bar­schaft zumin­dest wäh­rend der Fuß­ball­spie­le mehr Ruhe herrschen.

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