Bisher galt ein Antrag auf Versorgung mit einem kontinuerlichen Glukosemesssystem (Continouus Glucose Monitoring System = CGM oder CGMS) eher als aussichtslos, da es als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode galt . Vor dem Sozialgericht Stuttgart errang nun ein Diabetiker mit Typ‑1 ein Urteil, in dem die Krankenkasse verurteilt wurde, die Kosten für das System zu bezahlen. Das besondere hieran, der Kläger musste – zum Glück – noch keine schweren Hypoglykämien mit Fremdhilfe erleiden.
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Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.