Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilt mir, dass 2016 die Rechengrößen für die Sozialversicherung angepasst werden.
So wird die Versicherungspflichtgrenze von bisher EUR 54.900,00 (Jahreseinkommen) auf zukünftig EUR 56.250,00, also um EUR 1.350,00 angepasst. Die Versicherungspflichtgrenze beschreibt das Einkommen, bis zu dessen erreichen man grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Sofern man das (Jahres-)Einkommen überschreitet ist man versicherungsfrei. Das bedeutet nicht, dass man keine Krankenversicherung benötigt (in Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht), sondern man hat die Möglichkeit eine private Krankenvollversicherung abzuschließen. Es wird also zukünftig etwas schwieriger, sich aus der gesetzlichen Krankenversicherung befreien und eine private Krankenversicherung abschließen zu können. Der Anstieg ist aber gesetzlich vorgesehen.
„Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 56.250 Euro (2015: 54.900 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2016 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 50.850 Euro jährlich (2015: 49.500 Euro) bzw. 4.237,50 Euro monatlich (2015: 4.125 Euro)“.
West Ost Monat Jahr Monat Jahr Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung6 200 € 74 400 € 5 400 € 64 800 € Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche
Rentenversicherung7 650 € 91 800 € 6 650 € 79 800 € Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung6 200 € 74 400 € 5 400 € 64 800 € Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung4 687,50 € 56 250 € 4 687,50 € 56 250 € Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung4 237,50 € 50 850 € 4 237,50 € 50 850 € Bezugsgröße
in der Sozialversicherung2 905 €* 34 860 €* 2 520 € 30 240 € vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr
in der Rentenversicherung36 267 €
Die Versicherungspflichtgrenze beschreibt übrigens die Grenze, ab der zusätzliches Einkommen nicht mehr in der Sozialversicherung beitragspflichtig ist.
Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.