Eine Gerichtsentscheidung aus der Kategorie amüsant: Eine 58-jährige verklagte vor dem Landgericht Bonn einen Betreiber einer Pizzeria, der 2012 in seinem Ladenlokal eine Silvesterparty ausgerichtet hatte. Die 58-jährige war in einer Pfütze aus Sekt ausgerutscht. Insgesamt verlangte die Frau 10.500 EUR Schadenersatz, 8.000 EUR hiervon war immaterieller Schadenersatz (Schmerzensgeld). Sie warf dem Betreiber vor er sei seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, er habe um Mitternacht herum mitten auf der Tanzfläche Sekt geöffnet, hiervon sei viel zwischen den tanzenden Menschen umhergespritzt worden.
Das Landgericht Bonn wies die Klage der Frau jedoch, einerseits habe der Betreiber keine Zeit gehabt die Pfütze wegzuwischen, offensichtlich ist sie wohl sehr kurz nach dem Öffnen der Flasche gestürzt, außerdem sei es an Silvester üblich, dass Sekt sehr reichlich ausgeschenkt wird. Außerdem, so lässt es jedenfalls die Pressemitteilung vermuten, hat die Frau ja auch gemerkt, dass Sekt auf den Boden gelangte und hätte entsprechend vorsichtiger agieren müssen.
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Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.