Im Dezember hatte ich von einem Gesetzentwurf berichtet, der den MDK unabhängig, objektiv und selbstständig machen sollte.
Das Gesetz ist so auch zum 1.1.2020 in Kraft getreten. Geplantermaßen ist von der organisatorischen Umgliederung (Gründung einzelner Körperschaften des öffentlichen Rechts (KöR)) noch nicht viel zu spüren. Denn die KöRs sollen erst im Laufe dieses Jahres durch (Landes-)Gesetz errichtet werden. Durch die Corona-Krise wird sich das möglicherweise verzögern.
Unabhängig und objektiv wirkte der MDK aber noch nie ernsthaft. Ein typisches Bild dazu ist folgendes:
- Man bekommt ein positives MD
KGutachten mit dem die Krankenkasse nicht einverstanden ist; dann bekommt man danach in aller Regel ein neues MDKGutachten, in dem exakt genau das Gegenteil steht.
- Ein anderes Beispiel: Der MD
Kunterstützt die Krankenkasse vor Gericht. Der MDKmacht dann nicht einmal einen hehl daraus, dass er nicht unabhängig ist, sondern setzt sich immer zu der Krankenkasse. Man könnte erwarten, dass der MDK– wäre er unabhängig – vor dem Saal wartet, bis er herein gerufen wird oder aber zumindest auch dem Zeugenstuhl Platz nimmt, der nämlich Unabhängigkeit suggeriert.
Im Januar habe ich aber in einer mündlichen Verhandlung gegen die Techniker Krankenkasse vor dem Sozialgericht Stuttgart eine Erfahrung gemacht, die alles Dagewesene sprengt. Der MDK Baden-Württemberg hat eine Gutachterin zu dem Termin geschickt, die eine Terminsvertretervollmacht zum Termin mitgebracht hat, also – angeblich unabhängig – als Vertreterin für die Techniker Krankenkasse aufgetreten ist. Unabhängig davon, dass sich insoweit ein Verstoß gegen § 3 RDG ergeben könnte, kann es keinen unabhängigen Terminsvertreter geben. Als Rechtsanwalt beispielsweise, bin ich verpflichtet, die Interessen meines Mandanten wahrzunehmen. Der Bevollmächtigte haftet auch, wenn er nicht die Interessen des Geschäftsherrn (hier also die der Techniker Krankenkasse) vertritt.
In diesem Fall kann als nichts anderes gelten. Als Terminsvertreter nimmt die MDK-Gutachterin einseitig die Interessen der Techniker Krankenkasse wahr und ist alles mögliche; sicherlich gehören Unabhängigkeit und Objektivität nicht dazu! Eigentlich schade, denn eine objektive und fachlich versierte Institution MDK täte dem System gut!
Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.