Immer mehr Internetapotheken, oder auch Versandapotheken genannt, gehen an den Start. Angefangen hat es wohl mit der niederländischen Versandapotheke Doc Morris. In Deutschland war so eine Entwicklung lange Zeit undenkbar. So gilt, dass eine Apotheke nur von einem approbierten Apotheker geleitet und geführt werden darf. Diese Pflicht reicht so weit, dass ein Apotheker auch nur eine Apotheke haben darf; die Begründung erscheint logisch, hat er zwei, kann er nicht gleichzeitig in beiden Apotheken sein, um eine hohe Qualität der Beratung sicher zu stellen. Durch die europäischen Grundfreiheiten, namentlich dem freien Verkehr von Dienstleistungen, war das Verbot von Internetapotheken jedoch irgendwann nicht mehr zu halten. Ganz dem Motto, was in einem Mitgliedsstaat legal ist, darf in einem anderen nicht verboten sein. So hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2004 die § 11a ApoG (Apothekengesetz) eingeführt, nach dem auch in Deutschland Internetapotheken grundsätzlich zulässig sind, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Anbieter zu vermeiden.
Zunehmend stellte sich jedoch das Problem der Sicherheit. Gerade aus dem asiatischen Raum wird das Internet mit dubiosen Medikamenten und insbesondere Fakes überschwemmt. Für den Verbraucher ist es daher schwer, festzustellen, welche Internetapotheke vertrauenswürdig ist. Zu diesem Zweck wurde ein Register für Internetapotheken eingeführt. Dieses Register wird in Deutschland vom „Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information“ (kurz: DIMDI) geführt (Versandapothekenregister). In diesem Register kann man feststellen, ob und in welchem Mitgliedsstaat der europäischen Union eine Internetapotheke zugelassen ist.
Zum 1. Juli 2015 wird durch die Verordnung 699/2014/EU vom 24. Juni 2014 dafür das folgende Logo verpflichtend eingeführt. Internetapotheken müssen dieses Logo ab dem Zeitpunkt verwenden. Vorgegeben wir das Logo vom Art. 1 in Verbindung mit dem Anhang 1 der Verordnung 699/2014/EU.
![]() |
Quelle: Europäische Kommission Art. 1, Anhang 1 Verordnung 699/2014/EU |
Dieses Logo muss gut sichtbar auf der Webseite einer Internetapotheke dargestellt werden. Verlinkt wird es auf das Register für Internetapotheken, das beim „Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information“ (kurz: DIMDI) geführt wird. Der Verbraucher kann damit schnell und einfach überprüfen, ob die Internetapotheke über eine gültige Lizenz verfügt. Das Logo ist angelehnt an das Grüne Kreuz, die Farben sind fest vorgegeben. Dargestellt werden muss das Logo mit einer Mindestgröße von 90 Pixeln (das ist kleiner als hier dargestellt). Es ist in der Sprache der Webseite zu benutzen, das graue Rechteck in der Mitte links ist gegen die Landesflagge des Zulassungsstaates auszutauschen.
Internetapotheken können und müssen das Logo ab dem 1. Juli 2015 verwenden.

Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.