Wie jedes Jahr ändert sich auch dieses Mal zum Jahreswechsel einiges, es wird nicht nur ein neues Jahressteuergesetz erlassen, sondern es wird auch Änderungen im Bereich Diabetes geben.
Praxisgebühr
Zum 01. Januar 2013 entfällt die Praxisgebühr im ambulanten Bereich. Beim Arzt und beim Zahnarzt werden also keine 10 Euro mehr fällig. Allerdings betrifft dies nicht die Zuzahlungen zu den Medikamenten in Apotheken oder im Krankenhaus. Ziel der Praxisgebühr war, die Anzahl der Arztbesuche zu senken, damit ist die Regierung gescheitert; für chronisch kranke war dieses Ziel von vornherein unerfüllbar, denn Diabetiker werden durch die strukturierten Behandlungsprogramme dazu angehalten regelmäßig vierteljährlich zu ärztlichen Kontrolluntersuchungen zu gehen. Beide Ziele widersprechen sich jedoch eklatant.
Schwerbehinderten Ausweise im Scheckkartenformat
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Ab dem 01. Januar 2013 gibt es den Schwerbehindertenausweis, der bisher im Din-A5 Format ausgestellt wurde im handlichen Scheckkartenformat. Die Karte enthält außerdem einen Hinweis darauf, dass die Person schwerbehindert ist, auf Englisch. Ab dem Datum werden neue Ausweise nur noch im Scheckkartenformat ausgestellt, die alten bleiben jedoch weiter gültig und müssen nicht neu beantragt oder umgetauscht werden. Allerdings wird dies nicht einheitlich umgestellt, da die Bundesländer selber das Datum festlegen zu dem das Scheckkartenformat eingeführt wird. Das Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen teilte mir kürzlich mit, dass die Umstellung für das Land NRW noch nicht terminiert sei. Diese fände jedoch frühestens zum 01. Januar 2014 statt; angeführt wurden technische Probleme als Begründung.
Anhebung der Versicherungspflichtgrenze
Ab dem 01. Januar 2013 wird die Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro Jahreseinkommen auf 52.200 Euro. Was ist die Versicherungspflichtgrenze? Dabei handelt es sich um die Beitragsbemessungsgrenze, ab der die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet.
Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.