Abbildung Schwerbehindertenausweis ((c) BMAS)

Geset­zes­än­de­run­gen für Dia­be­ti­ker 2013

Wie jedes Jahr ändert sich auch die­ses Mal zum Jah­res­wech­sel eini­ges, es wird nicht nur ein neu­es Jah­res­steu­er­ge­setz erlas­sen, son­dern es wird auch Ände­run­gen im Bereich Dia­be­tes geben.

Praxisgebühr

Zum 01. Janu­ar 2013 ent­fällt die Pra­xis­ge­bühr im ambu­lan­ten Bereich. Beim Arzt und beim Zahn­arzt wer­den also kei­ne 10 Euro mehr fäl­lig. Aller­dings betrifft dies nicht die Zuzah­lun­gen zu den Medi­ka­men­ten in Apo­the­ken oder im Kran­ken­haus. Ziel der Pra­xis­ge­bühr war, die Anzahl der Arzt­be­su­che zu sen­ken, damit ist die Regie­rung geschei­tert; für chro­nisch kran­ke war die­ses Ziel von vorn­her­ein uner­füll­bar, denn Dia­be­ti­ker wer­den durch die struk­tu­rier­ten Behand­lungs­pro­gram­me dazu ange­hal­ten regel­mä­ßig vier­tel­jähr­lich zu ärzt­li­chen Kon­troll­un­ter­su­chun­gen zu gehen. Bei­de Zie­le wider­spre­chen sich jedoch eklatant.

Schwer­be­hin­der­ten Aus­wei­se im Scheckkartenformat

Abbildung Schwerbehindertenausweis ((c) BMAS)

© BMAS

Ab dem 01. Janu­ar 2013 gibt es den Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis, der bis­her im Din-A5 For­mat aus­ge­stellt wur­de im hand­li­chen Scheck­kar­ten­for­mat. Die Kar­te ent­hält außer­dem einen Hin­weis dar­auf, dass die Per­son schwer­be­hin­dert ist, auf Eng­lisch. Ab dem Datum wer­den neue Aus­wei­se nur noch im Scheck­kar­ten­for­mat aus­ge­stellt, die alten blei­ben jedoch wei­ter gül­tig und müs­sen nicht neu bean­tragt oder umge­tauscht wer­den. Aller­dings wird dies nicht ein­heit­lich umge­stellt, da die Bun­des­län­der sel­ber das Datum fest­le­gen zu dem das Scheck­kar­ten­for­mat ein­ge­führt wird. Das Refe­rat Sozia­les der Stadt Gel­sen­kir­chen teil­te mir kürz­lich mit, dass die Umstel­lung für das Land NRW noch nicht ter­mi­niert sei. Die­se fän­de jedoch frü­hes­tens zum 01. Janu­ar 2014 statt; ange­führt wur­den tech­ni­sche Pro­ble­me als Begründung.

Anhe­bung der Versicherungspflichtgrenze

Ab dem 01. Janu­ar 2013 wird die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze von 50.850 Euro Jah­res­ein­kom­men auf 52.200 Euro. Was ist die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze? Dabei han­delt es sich um die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze, ab der die Pflicht­ver­si­che­rung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung endet. 

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