In Berlin, genau genommen im Bezirk des Amtsgerichts Neukölln, hat eine Frau eine einstweilige Verfügung gegen einen Nachbarn beantragt, der sich ihrer Meinung nach zu lautstark über Tore von Fußball-Nationalmannschaften gefreut hat.
Eine einstweilige Verfügung ist ein Mittel des einstweiligen Rechtsschutzes, um schnell die eigenen Rechte zu sichern. Ein normales Gerichtsverfahren dauert schnell 9 Monate bis 1 1/2 Jahre, während eine einstweilige Verfügung innerhalb weniger Tage erlassen werden kann.
Dem Nachbarn ist es durch das Amtsgericht Neukölln nun mit der Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR verboten zu viel Lärm zu machen. Die Höhe des Ordnungsgeldes ist üblich, so soll das Unterlassen einer Handlung gesichert werden. Für denn Fall, dass der Nachbar nun zu laut weiterjubelt wird es keine 250.000,00 EUR bezahlen müssen, vielmehr muss das Gericht dann ein angemessenes Ordnungsgeld festsetzen.
Den Antragsgegnern wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zum 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, bis zum 14. Juli 2014 während der Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft außerhalb der Wohnung der Antragsgegner auf dem Grundstück (…) einschließlich des Balkons und der Terrasse der Wohnung der Antragsgegner nach 22.00 Uhr Lärm, insbesondere in Form von gemeinschaftlichem Gesang, Gegröhle und lauten Rufen zu verursachen oder durch Familienangehörige oder Besucher verursachen zu lassen, durch den die Antragstellerin oder andere Mitbewohner des Grundstücks (…) in ihrer Nachtruhe gestört werden.
Den Antragsgegnern wird aufgegeben, die Fenster und Außentüren ihrer Wohnung während der Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft bis zum 14. Juli nach 22.00 Uhr geschlossen zu halten im Falle des Empfangs der Fernseh‑, Internet- und Rundfunkübertragung
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Berlin vom 26.06.2014
Ob der Beschluss auch in der nächsten Instanz hält ist fraglich, zwischenzeitlich dürfte in der Nachbarschaft zumindest während der Fußballspiele mehr Ruhe herrschen.
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Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.