Das Bild was ihr rechts seht, habe ich letztens vom Büro aus gemacht. Unter dem Schuld „Halteverbot“ seht ihr einen kleinen Kastenwagen, der gehört dem Ordnungsamt der Stadt D. (hat der Mitarbeiter vielleicht nicht gesehen, dass er im Halteverbot steht).
Dürfen Mitarbeiter der Behörden falsch parken, um Falschparker zu bestrafen? Wie man seht stört der Falschparker nicht, der Wagen des Ordnungsamtes schon.
Grundsätzlich gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) für mich genauso wie für die Mitarbeiter der Stadt, Gemeinde, Ordnungsamt etc. Für Polizei, Rettungsdienst und Armee gibt es eine Ausnahme, die jedoch nur in Notfällen greift und das Ordnungsamt nicht abdeckt. Diese Ausnahme ist in § 35 StVO, greift aber auch dann nur, wenn es für die hoheitlichen Aufgaben „dringend geboten“ ist oder es gilt bei Unglücksfällen, Katastrophen oder Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung einzugreifen. Dies alles lag in diesem Fall nicht vor. Ein Falschparker stört nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung und ist kein Unglücksfall oder eine Katastrophe.
Darüber hinaus gibt es eine weitere Ausnahme, und zwar kann man nach § 46 StVO eine Ausnahmegenehmigung beantragen, das kennt man von Wahlkämpfen, wenn die Autos von Parteien auf Radwegen halten, um Plakate zu montieren oder eben im Halteverbot, außerdem kennt man so etwas auch von Umzügen. Grundsätzlich könnte die Stadt sich also eine Ausnahmegenehmigung für das Ordnungsamt erteilt haben, ich glaube aber nicht daran. Es ist auch ein merkwürdiges Bild, ohne Not parkt der Mitarbeiter verkehrsbehindernd. Das ist, als wenn Eltern mit schokoladenverschmiertem Mund und Händen den Kindern vorschreiben weniger Schokolade zu essen. Gute Vorbilder sehen anders aus.
Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.