Personen, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben müssen sich spätestens drei Monate vor Ablauf der Befristung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden; das gleiche gilt für Personen, die eine Kündigung erhalten, diese müssen sich unverzüglich nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden. Unterbleibt diese Meldung oder wird sie nicht rechtzeitig abgegeben erhalten die Arbeitnehmer gemäß § 38 Abs. 1 SGB III, § 159 Abs. […]