Der Bundestag hat am Freitag, den 14. Juni 2013 u. a. zwei Gesetze beschlossen, die für (potentielle) Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung relevant sind: Säumniszuschläge Ich hatte vor kurzem über die hohen Säumniszuschläge hier im Blog berichtet, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erheben muss, wenn bestimmte Gruppen von Versicherten Beitragsrückstände haben. Diese betrugen bisher 5% pro Monat, d. h. 60% pro Jahr. […]
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Säumniszuschlag bei ausstehenden Beiträgen zur GKV
Arbeitnehmer kennen das, von dem Bruttogehalt werden Steuern und Sozialversicherungsabgaben (unter anderem die Krankenkassenbeiträge) abgezogen und man erhält lediglich das, was Netto übrig bleibt ausbezahlt. Man kann also nicht selber verschuldet in Verzug geraten. Anders ist das bei Studenten, Beamten, Selbstständigen, Freiberuflern und anderen freiwillig Versicherten. Für diese Personengruppen bezahlt niemand die Krankenkassenbeiträge, man muss sich folglich selber darum kümmern. […]