Ein an Krebs leidender (bösartiger Tumor) 46-jähriger klagte gegen seine Krankenkasse auf Freistellung der Kosten für eine nicht-zugelassene medikamentöse Therapie. Der Patient hatte Krebs, dessen tödliches Ende absehbar war. Die behandelnden Ärzte sahen keine verbliebenen Behandlungsmöglichkeiten mehr, abgesehen von der Anwendung des Medikaments Avastin, das jedoch in Deutschland nicht für die Behandlung von Krebsleiden zugelassen war. Mittels dieses Medikamentes schien […]