In einem vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (OLG Koblenz, Teilurteil vom 02.04.2014 – 5 U 311/12) entschiedenen Fall hatte ein Elektrohandwerker seiner Nachbarin und Hauseigentümerin dabei geholfen eine Außenlampe anzubringen. Grundsätzlich ist anerkannt, dass auch solche Gefälligkeitsarbeiten unter gewissen Umständen einen Rechtsbindungswillen desjenigen umfassen, dass derjenige der unentgeltlich seinem Nachbarn hilft, für seine Arbeit haftet (so schon BGH, Urteil vom 22.06.1956 – […]