Das Landessozialgericht Halle hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein oberschenkelamputierter Mann, der zusätzlich Behinderungen an beiden Armen hat und sich dadurch bedingt schwer fortbewegen kann, die Zuerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnlich gehbehindert) beantragte. Das Merkzeichen aG ist Voraussetzung für das Ausstellen eines Parkausweises für Schwerbehindertenparkplätze. Das zuständige Integrationsamt stellte eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 80 fest […]