Der Bundestag hat gestern (5. Juni 2014) ein Gesetz, das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz vom 5. Mai 2014, beschlossen, das die Beitragsstrukturen für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ändert. Das Gesetz trägt den sperrigen Namen: „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG)“. Bisher lag der Beitrag einkommensabhängig bei 15,5 % der Einnahmen des Versicherten. […]