Zum 01. September 2013 wurde ein neues Symbol für Packungsbeilagen von Medikamenten europaweit eingeführt. Es handelt sich dabei um ein schwarzes Dreieck, das auf der Spitze steht und dient Überwachungszwecken.
Folgende Arzneimittel werden ab September mit dem Symbol gekennzeichnet
- alle nach dem 1. Januar 2011 zugelassenen Arzneimittel, die einen neuen Wirkstoff enthalten,
- nach dem 1. Januar 2011 zugelassene biologische Arzneimittel, wie Impfstoffe oder aus Plasma gewonnene Arzneimittel und
- Mittel, für die nach der Zulassung weitere Daten erforderlich sind oder deren Zulassung bestimmten Bedingungen oder Beschränkungen in Bezug auf ihre sichere und wirksame Anwendung unterliegt.
Patienten sollen unerwünschte Nebenwirkungen von diesen entsprechend gekennzeichneten Medikamenten umgehend melden.
Daneben werden Medikamente fortlaufend weiterhin überwacht, so lange sie auf dem Markt verfügbar sind und sofern sich Unsicherheiten zeigen, die eine Rücknahme vom Markt rechtfertigen geschieht dies auch.
Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.