Neues Symbol für Beipackzetteln von Medikamenten

Neu­es Sym­bol auf Bei­pack­zet­teln in Medikamenten

Zum 01. Sep­tem­ber 2013 wur­de ein neu­es Sym­bol für Packungs­bei­la­gen von Medi­ka­men­ten euro­pa­weit ein­ge­führt. Es han­delt sich dabei um ein schwar­zes Drei­eck, das auf der Spit­ze steht und dient Überwachungszwecken.

Neues Symbol für Beipackzetteln von Medikamenten

Fol­gen­de Arz­nei­mit­tel wer­den ab Sep­tem­ber mit dem Sym­bol gekennzeichnet

  1. alle nach dem 1. Janu­ar 2011 zuge­las­se­nen Arz­nei­mit­tel, die einen neu­en Wirk­stoff enthalten,
  2. nach dem 1. Janu­ar 2011 zuge­las­se­ne bio­lo­gi­sche Arz­nei­mit­tel, wie Impf­stof­fe oder aus Plas­ma gewon­ne­ne Arz­nei­mit­tel und
  3. Mit­tel, für die nach der Zulas­sung wei­te­re Daten erfor­der­lich sind oder deren Zulas­sung bestimm­ten Bedin­gun­gen oder Beschrän­kun­gen in Bezug auf ihre siche­re und wirk­sa­me Anwen­dung unterliegt.

Pati­en­ten sol­len uner­wünsch­te Neben­wir­kun­gen von die­sen ent­spre­chend gekenn­zeich­ne­ten Medi­ka­men­ten umge­hend melden.

Dane­ben wer­den Medi­ka­men­te fort­lau­fend wei­ter­hin über­wacht, so lan­ge sie auf dem Markt ver­füg­bar sind und sofern sich Unsi­cher­hei­ten zei­gen, die eine Rück­nah­me vom Markt recht­fer­ti­gen geschieht dies auch.

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