Man kennt das aus den amerikanischen Filmen. Es passiert eine schwere Straftat, es folgt eine Anklage, dann dauert es Tage oder Wochen, bis aus dem Telefonbuch eine „Jury“ aus zum Teil dutzenden Bürgern ausgewählt worden ist. Diese Jury, die Schöffen – also Laienrichter – sind, entscheidet dann, ob eine Person strafbar ist oder nicht; über das Strafmaß an sich entscheidet dann später erst der Richter. In den USA verfährt man so auch in Zivilprozessen.
In Deutschland gibt es das grundsätzlich nicht, in Zivilprozessen entscheiden ausschließlich Berufsrichter. Vor Verwaltungsgerichten, Arbeitsgerichten und Strafgerichten entscheiden aber auch in Deutschland häufiger Schöffen. Anders als in den USA sind es aber weniger und es durchforstet niemand Telefonbücher, vielmehr werden Schöffen – nach einem Vorschlag von Dritten oder einer eigenen Bewerbung – vorher über mehrere Jahre verpflichtet. Die Schöffen entscheiden dann mit dem Berufsrichter zusammen sowohl über die Strafbarkeit als auch über das Strafmaß.
Im Spiegel erschien kürzlich ein interessanter Bericht eines Schöffen: Mein Leben als Schöffe: Alle Macht den Ahnungslosen
Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.