Steuerlich können Krankheitskosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 Abs. 1 EStG steuerlastmindernd in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dies mindert grundsätzlich die Einkommensteuerlast; im besten Falle erhält man also zu viel eingezahlte Steuern zurück. Außergewöhnliche Belastungen sind z. B. Kosten, die jemandem im Rahmen einer Erkrankung oder Behinderung entstehen. In § 33 Abs. 1 EStG sind diese wie folgt definiert. Erwachsen einem Steuerpflichtigen […]