Die Frage, ob eine Frage nach der Schwerbehinderung in einem Bewerbungsgespräch zulässig ist oder nicht, war lange Zeit umstritten. Ich vertrat seit jeher die Überzeugung, dass die Frage zulässig ist, weil der Arbeitgeber einerseits stark belastet werden kann und außerdem der Schutzgedanke des schwerbehinderten Arbeitnehmers dazu zwingt, dass diese Rechte auch durchgesetzt werden und der Arbeitnehmer nicht darauf verzichten kann. […]