Die Zielgruppe dieses Blogs besteht aus juristischen Laien, die juristische Informationen suchen. Insoweit werden Informationen teilweise gekürzt oder verkürzt dargestellt, um eine bessere Verständlichkeit zu erreichen.
Das hier im Blog Geschriebene dient lediglich der Information und enthält Meinungen der jeweiligen Autoren; eine Anwendung auf den jeweiligen Einzelfall ist nicht möglich. Die Beiträge sind daher lediglich abstrakt und nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Bitte konsultiere einen spezialisierten Rechtsanwalt. Nur dieser kann – und darf – eine Einzelfallberatung durchführen (siehe hierzu auch Rechtsdienstleistungsgesetz). Es ist nicht möglich diese Informationen hier an Stelle einer Rechtsberatung zu verwenden, dafür sind die einzelnen Fälle zu unterschiedlich und das deutsche Recht zu kompliziert. Zudem können die einzelnen Beiträge lediglich die Rechtslage bis zu dem jeweiligen Erstellungsdatum wiedergeben und werden – sofern dies nicht anders vermerkt ist – nicht an eine geänderte Rechtslage angepasst oder aktualisiert, da es sich hier um eine Darstellung im Blogformat handelt. Außerdem wird hier lediglich – sofern nicht anders vermerkt – lediglich die Rechtslage in Deutschland diskutiert, eine Übertragung in andere Rechtsordnungen verbietet sich.
Soweit medizinische Informationen Teil dieses Blogs sind, ändere bitte keine Therapie, ohne zuvor mit Deinem Arzt gesprochen zu haben. Ein Blog kann eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen.
Warum gilt das hier im Blog Geschriebene nicht für meinen Einzelfall?
Das deutsche Recht ist grundsätzlich sehr komplex aufgebaut. Das liegt darin begründet, dass Gesetze weder den Einzelfall regeln können noch sollen, sondern für eine Vielzahl von Fällen gedacht sind. Welche gesetzliche Bestimmung im Einzelfall anzuwenden ist oder ob sie vielleicht überhaupt nicht anwendbar ist, hängt häufig an individuellen Besonderheiten des jeweiligen Falles ab. Insbesondere ist dafür eine Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung erforderlich. Die Rechtsprechung jedoch darf gerade – im Gegensatz zu Gesetzen – nur den Einzelfall regeln. Insofern kann Rechtsprechung nie 1:1 übertragen werden. Muster-Klagen oder Präzedenzfälle kennt das deutsche Recht – mit wenigen Ausnahmen – nicht. Weiter ist zu berücksichtigen, dass Gerichte mitunter regional sehr unterschiedlich entscheiden, bis irgendwann mal eine obergerichtliche Rechtsprechung vorliegt. Ein Gericht ist grundsätzlich nicht an Entscheidungen anderer Gerichte in anderen Rechtstreiten gebunden.
Kann ich hier auch eine Einzelfallberatung bekommen?
Jeder in Deiner Nähe praktizierende Rechtsanwalt kann Dich, zugeschnitten auf Deinen Sachverhalt, individuell beraten. Ggf. ist es sinnvoll einen Anwalt auszuwählen, der eine entsprechende Fachanwaltsqualifikation oder seinen beruflichen Schwerpunkt in dem Bereich hat, in dem Du eine Beratung suchst. Eine Online-Suche für Rechtsanwälte Deiner Region findest Du auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (Bundesrechtsanwaltskammer (Anwaltssuche)) oder bei dem Deutschen Anwaltsverein (Anwaltauskunft des DAV).
Wo kann ich dann eine Einzelfallberatung bekommen?
Jeder in Deiner Nähe praktizierende Rechtsanwalt kann Dich, zugeschnitten auf Deinen Sachverhalt, individuell beraten. Ggf. ist es sinnvoll einen Anwalt auszuwählen, der eine entsprechende Fachanwaltsqualifikation oder seinen beruflichen Schwerpunkt in dem Bereich hat, in dem Du eine Beratung suchst. Eine Online-Suche für Rechtsanwälte Deiner Region findest Du auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (Bundesrechtsanwaltskammer (Anwaltssuche)) oder bei dem Deutschen Anwaltsverein (Anwaltauskunft des DAV).
Was kostet eine Rechtsberatung beim Anwalt?
Die Kosten für eine anwaltliche Rechtsberatung sind gesetzlich geregelt. Rechtsanwälte bemessen ihr Honorar in der Regel am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (oder lang „Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ (RVG)). Abhängig sind die Gebühren oftmals von dem Streitwert, also davon, worum es finanziell geht. Im Sozialrecht fallen häufig Rahmengebühren an. Wegen dieser Komplexität kann hier kein Anhaltspunkt für die Kosten gegeben werden. Rechtsanwälte können darüber hinaus auch anders ihre Gebühren bemessen, dafür müssen sie dann mit Ihnen eine sogenannte Vergütungsvereinbarung abschließen; in der Regel wird die Arbeit dann nach festen Stundensätzen vergütet. Für ein erstes Beratungsgespräch darf ein Rechtsanwalt, sofern keine weitere Mandatierung erfolgt, gemäß § 34 RVG gegenüber Verbrauchern maximal 190,00 EUR + Umsatzsteuer (Stand: November 2015) abrechnen. Weitere Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung findest Du auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer.