Ein Sturz auf dem Behindertenparkplatz: kein Schadenersatz gegen die Stadt?
Der Kollege Burhoff hat kürzlich von einer interessanten Verfassungsbeschwerde berichtet. Eine schwerbehinderte Autofahrerin (Merkzeichen G, aG, H und RF) klagte gegen die "Stadt R." in Schleswig-Holstein. Aufgrund einer Querschnittlähmung war sie auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie parkte am Rathaus der Stadt auf einem speziell ausgewiesenen Behindertenparkplatz. Dieser war mit unregelmäßigen Kopfsteinen gepflastert, was der Fahrerin auch bekannt gewesen ist. Das weitere Geschehen beschreibt das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, BVerfG, Beschluss vom 24. März 2016 – 1 BvR 2012/13) so: