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Fuß­ball gucken am Arbeitsplatz

Die meis­ten Arbeit­neh­mer haben Glück, die frü­hes­ten Spie­le sind um 18:00 Uhr und die Kern­ar­beits­zeit der meis­ten Arbeit­neh­mer ist been­det. Die­je­ni­gen die arbei­ten müs­sen fra­gen sich aber sicher, ob sie Fuß­ball gucken oder hören dür­fen, zumal heu­te die deut­sche Natio­nal­mann­schaft spielt. Grund­sätz­lich gilt, dass man sich mög­lichst mit sei­nem Arbeit­ge­ber ver­stän­di­gen soll­te. Son­der­re­ge­lun­gen für die Welt­meis­ter­schafts­zei­ten gibt es arbeits­recht­lich gese­hen nicht, soweit nicht eige­ne Rege­lun­gen (Betriebs­ver­ein­ba­rung) ver­ein­bart sind. Sonst gilt, Radio hören ist meis­tens zuläs­sig, ins­be­son­de­re dann, wenn man ein eige­nes Büro hat und weder Kol­le­gen noch Kun­den stört. Anders sieht das natür­lich aus, wenn das Radio hören ablenkt oder man auf­grund der Tätig­keit kein Radio hören kann (Tele­fon­hot­line) oder zwin­gen­de Sicher­heits­be­stim­mun­gen ver­letz­te (bei­spiels­wei­se Kom­man­dos im Not­fall oder Maschi­nen über­hö­ren könn­te). Man darf aber nicht in der Erle­di­gung der eige­nen Arbeit ein­ge­schränkt sein. Fuß­ball schau­en dürf­te in der Form immer ablen­kend sein, da man auf den Fern­se­her schau­en müss­te, um das Spiel wahrzunehmen.

In Zwei­fels­fäl­len soll­te man lie­ber recht­zei­tig Urlaub beantragen.

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