Das Medium der E‑Mail ist praktisch, schnell und kostenlos, dachte sich wohl auch eine Mutter, die Einspruch gegen ihren Kindergeldbescheid erhoben hat. Die zuständige Familienkasse hat den Einspruch per E‑Mail sogar noch formgemäß, wenngleich auch unbegründet bewertet. Das Finanzgericht wies die Klage nun aber als unzulässig ab, da ein Einspruch per E‑Mail nicht die vorgeschriebene Form wahrt (Hessisches Finanzgericht, Urteil […]