Beamte versichern sich nur zum Teil selber gegen Krankheit. In der Regel erhalten Beamte 50% bis 70% aller Krankheitsaufwendungen vom Dienstherrn ersetzt, die restlichen 30% bis 50% von einer privaten Krankenversicherung. In einer Entscheidung hat das VG Koblenz kürzlich entschieden, dass kontinuierliche Glukosemessgeräte (CGM) nicht beihilfefähig seien (VG Koblenz, Urteil vom 15. Januar 2016, 5 K 756/15.KO). Nach Auffassung des VG […]