Gestern habe ich einen Beitrag zu der Frage verfasst, ob nicht-verordnungspflichtige Medikamente – die auch nicht von der Arzneimittel-Richtlinie für erstattungsfähig erklärt werden – in Ausnahmefällen (hier Neurodermitis-Erkrankung) von der Krankenkasse übernommen werden können. Dort wurde der Anspruch von der Klägerin mit deutschem Recht – insbesondere aus dem Verfassungsrecht – begründet. Das Bundessozialgericht (BSG) stellte jedoch fest, dass ein solcher Anspruch nicht bestehe.
In diesem Beitrag hatte ein Patient, der an erektiler Dysfunktion leidet – einer häufigen Folgeerkrankung des Diabetes – versucht das Medikament Cyalis erstattet zu bekommen. Cyalis ist nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Er verlangte nun Erstattung für Aufwendungen und Naturalleistungen für die Zukunft (die GKV leistet im Normalfalls nur mit Naturalleistung, also mit ärztlichen Dienstleistungen und Medikamenten über Apotheken). Er stützte sich hierbei auf das Verfassungsrecht und die UN-Behindertenrechtskonvention, das BSG entschied jedoch, dass es nicht gegen das Verfassungsrecht verstoße, wenn die Kosten für die Behandlung der erektilen Dysfunktion mit Cyalis nicht erstattet würden. Darüber hinaus entschied der Senat, dass der streitige Art. 25 Satz 3 lit. b i. V. m. Satz 1 und 2 UN-Behindertenrechtskonvention zu unbestimmt sei, um unmittelbar angewendet werden zu können. Zudem gebe es insbesondere keine Diskriminierung Behinderter.
Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.