- Diabetes ist nicht gleich Diabetes – und Versicherer urteilen unterschiedlich
- Warum ein vorschnell gestellter Antrag problematisch sein kann
- Das HIS – die „SCHUFA der Versicherungen“?
- Bedeutet ein HIS-Eintrag automatisch eine Ablehnung?
- Die Lösung: eine anonyme Risikovoranfrage
- Warum du dafür einen spezialisierten Versicherungsmakler einschalten solltest
- Aber Vorsicht: „anonym“ bedeutet nicht „unvollständig“
- Das betrifft nicht nur Menschen mit Diabetes
- Mein Fazit
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung abschließen möchtest, musst du regelmäßig Gesundheitsfragen beantworten. Wenn du Diabetes hast, wird deine Diagnose dabei in aller Regel eine Rolle spielen. Möglicherweise will der Versicherer außerdem etwas über deine Behandlung, deine Blutzuckerwerte, mögliche Folgeerkrankungen und weitere Befunde wissen.
Was viele nicht wissen: Es kann einen erheblichen Unterschied machen, ob du sofort einen förmlichen Versicherungsantrag stellst oder zunächst unverbindlich und anonym prüfen lässt, zu welchen Bedingungen verschiedene Versicherer dich versichern würden.
Deshalb solltest du gerade bei Vorerkrankungen einen wichtigen Grundsatz beachten:
Stell nicht einfach auf Verdacht mehrere Versicherungsanträge.
Diabetes ist nicht gleich Diabetes – und Versicherer urteilen unterschiedlich
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kalkuliert der Versicherer das Risiko, dass du während der Vertragslaufzeit berufsunfähig wirst. Bei einer Risikolebensversicherung geht es entsprechend um das Risiko, dass der Versicherungsfall während der vereinbarten Laufzeit eintritt. Zu dem Risiko wird noch ein (teils sehr erheblicher) Risikoaufschlag aufgeschlagen.
Dabei spielen Vorerkrankungen eine wichtige Rolle.
Eine Diabetesdiagnose bedeutet keineswegs automatisch, dass du keinen Versicherungsschutz bekommen kannst. Umgekehrt lässt sich aber auch nicht allgemein vorhersagen, zu welchen Bedingungen dich ein bestimmter Versicherer versichern wird.
Eine Rolle spielen können beispielsweise dein Diabetes-Typ, die Erkrankungsdauer, dein Alter bei der Erstdiagnose, deine Therapie, deine aktuellen und früheren HbA1c-Werte, Begleit- und Folgeerkrankungen, Blutdruck und weitere Risikofaktoren.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt natürlich noch dein Beruf hinzu.
Und jetzt kommt ein entscheidender Punkt:
Versicherungsunternehmen bewerten Risiken unterschiedlich.
Derselbe medizinische Sachverhalt kann deshalb bei Versicherer A zu einer normalen Annahme, bei Versicherer B zu einem Beitragszuschlag oder Leistungsausschluss und bei Versicherer C möglicherweise zu einer Ablehnung führen.
Auch die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Versicherer identische Gesundheitsangaben unterschiedlich beurteilen können. Wenn wegen Vorerkrankungen Schwierigkeiten beim Abschluss zu erwarten sind, empfehlen sie deshalb eine anonyme Risikovoranfrage.
Warum ein vorschnell gestellter Antrag problematisch sein kann
Vielleicht denkst du jetzt: Dann stelle ich eben bei mehreren Versicherungen nacheinander einen Antrag und schaue, wer mich nimmt.
Das ist keine besonders gute Strategie.
Denn ein förmlicher Antrag ist etwas anderes als eine anonymisierte Risikovoranfrage. Außerdem wird in Versicherungsanträgen teilweise danach gefragt, ob du bereits bei anderen Versicherern Anträge gestellt hast und ob diese beispielsweise abgelehnt, zurückgestellt oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen wurden.
Wenn dir eine solche Frage gestellt wird, musst du sie natürlich wahrheitsgemäß beantworten.
Eine bereits erfolgte Ablehnung kann dir deshalb bei einem späteren Antrag Schwierigkeiten bereiten.
Und daneben gibt es noch das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS).
Das HIS – die „SCHUFA der Versicherungen“?
Das HIS wird manchmal als „SCHUFA der Versicherungswirtschaft“ bezeichnet. Der Vergleich hilft vielleicht beim ersten Verständnis, ist aber nur eingeschränkt richtig.
Das Hinweis- und Informationssystem dient Versicherern unter anderem zur Risikobeurteilung bei Versicherungsanträgen und zur Prüfung von Leistungsfällen.
Wichtig ist zunächst:
Im HIS werden keine konkreten Gesundheitsdaten gespeichert.
Dort steht also nicht etwa: „Diabetes mellitus Typ 1 seit 2014, HbA1c 7,2 Prozent“.
Bei erhöhten Risiken in der Personenversicherung kann vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte „Erschwernis“ gemeldet werden, ohne dass daraus hervorgeht, welche konkrete Erkrankung, welcher Beruf oder welches andere Risiko dahintersteht.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erläutert beispielsweise, dass es bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen zu einer HIS-Meldung kommen kann, wenn ein Grund für einen erheblich höheren Beitrag besteht – etwa aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines besonders risikoreichen Berufs. Die konkrete Erkrankung oder der konkrete Beruf werden dabei nicht genannt.
Auch bestimmte hohe Versicherungssummen oder Berufsunfähigkeitsrenten können wegen des Risikos einer Überversicherung für das HIS relevant sein.
Bedeutet ein HIS-Eintrag automatisch eine Ablehnung?
Nein.
Das ist wichtig, denn an dieser Stelle wird das HIS in sozialen Netzwerken manchmal zu stark vereinfacht dargestellt.
Ein HIS-Hinweis bedeutet nicht automatisch, dass dich der nächste Versicherer ablehnt. Er kann aber Anlass dafür sein, dass ein Sachverhalt genauer geprüft wird. Auch erhöht der Eintrag das Risiko bei einem erneuten Antrag bei einem anderen Versicherer vorschnell abgelehnt zu werden.
Für dich ist deshalb vor allem eines wichtig:
Ein ungünstiges Ergebnis einer Risikoprüfung muss nicht zwingend ohne Bedeutung für spätere Versicherungsanträge bleiben.
Und genau deshalb ist es keine gute Idee, bei Vorerkrankungen einfach nacheinander förmliche Anträge bei verschiedenen Gesellschaften einzureichen.
Die bessere Reihenfolge lautet:
Erst herausfinden, wer dich zu welchen Bedingungen versichern würde – und dann gezielt einen Antrag stellen.
Die Lösung: eine anonyme Risikovoranfrage
Hier kommt die sogenannte anonyme oder anonymisierte Risikovoranfrage ins Spiel.
Dabei werden einem oder mehreren Versicherern die Informationen übermittelt, die sie benötigen, um dein Risiko einzuschätzen. Anders als bei einem regulären Versicherungsantrag soll aber zunächst keine konkrete Antragstellung unter deiner Identität erfolgen.
Der Versicherer kann dann beispielsweise einschätzen, ob voraussichtlich
- eine normale Annahme,
- eine Annahme mit Risikozuschlag,
- eine Annahme mit Leistungsausschluss,
- eine Zurückstellung oder
- keine Annahme
in Betracht kommt.
Der große Vorteil liegt auf der Hand:
Du kannst die Einschätzungen verschiedener Versicherer vergleichen, bevor du einen richtigen Versicherungsantrag stellst.
Gerade wenn du Diabetes oder eine andere relevante Vorerkrankung hast, kann das einen erheblichen Unterschied machen.
Warum du dafür einen spezialisierten Versicherungsmakler einschalten solltest
Eine solche Risikovoranfrage bedeutet nicht, dass du selbst zehn Versicherungsunternehmen anschreiben und deine komplette Krankenakte per E‑Mail verschicken solltest. Das wäre auch nicht wirklich anonym.
Sinnvoller ist es regelmäßig, einen Versicherungsmakler einzuschalten, der sich auf Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risikolebensversicherungen und andere biometrische Versicherungen, bestenfalls sogar auf chronisch kranke Menschen, spezialisiert hat.
Ein spezialisierter Makler kennt nicht nur die Tarife, sondern hat häufig auch Erfahrung damit, wie unterschiedliche Gesellschaften bestimmte gesundheitliche Risiken bewerten.
Er kann mit dir die notwendigen medizinischen Angaben aufbereiten und bei mehreren geeigneten Versicherern abfragen, wie diese deinen konkreten Fall voraussichtlich beurteilen würden.
Gerade bei Diabetes kann diese Erfahrung erheblich wichtiger sein als die Frage, welcher Tarif auf irgendeinem Vergleichsportal ein paar Euro günstiger erscheint.
Aber Vorsicht: „anonym“ bedeutet nicht „unvollständig“
Eine Risikovoranfrage ist kein Freibrief, unangenehme medizinische Informationen wegzulassen.
Im Gegenteil.
Die Anfrage bringt dir nur etwas, wenn der Versicherer deinen Fall auf einer Tatsachengrundlage beurteilt, die später auch deinem richtigen Versicherungsantrag entspricht.
Wenn du beispielsweise nur angibst, dass dein Diabetes „gut eingestellt“ sei, obwohl bereits eine diabetische Folgeerkrankung diagnostiziert wurde, bekommst du möglicherweise eine erfreuliche Einschätzung – aber eine Einschätzung, auf die du dich beim späteren Antrag nicht verlassen kannst.
Deshalb kann es sinnvoll sein, zunächst deine Behandlungsunterlagen zusammenzustellen und zu prüfen, welche Diagnosen und Befunde tatsächlich dokumentiert sind. Dabei tritt oftmals auch überraschendes zu Tage und man muss ggf. falsch dokumentierte Diagnosen mit Behandelnden klären. Es hat daher Sinn vorab auch Einsicht in die Unterlagen der Krankenkasse (Patientenquittung) sowie die Akten der Behandelnden (Patientenakten) zu nehmen.
Spätestens beim eigentlichen Versicherungsantrag gilt ohnehin:
Beantworte die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß.
Unrichtige oder unvollständige Angaben können dir später erhebliche Probleme bereiten – schlimmstenfalls genau dann, wenn du die Versicherung brauchst.
Die anonyme Risikovoranfrage dient also nicht dazu, Gesundheitsangaben zu umgehen.
Sie dient dazu, vor deinem eigentlichen Antrag herauszufinden, welcher Versicherer mit deinen wahrheitsgemäß angegebenen Gesundheitsdaten am besten umgehen kann.
Das betrifft nicht nur Menschen mit Diabetes
Das Problem beschränkt sich selbstverständlich nicht auf Diabetes.
Ähnliche Fragen stellen sich bei vielen anderen Vorerkrankungen, etwa nach psychotherapeutischer Behandlung, bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, neurologischen Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen chronischen Erkrankungen.
Wenn du Diabetes hast, ist das Thema aber besonders relevant, weil deine Diagnose bei biometrischen Versicherungen regelmäßig Gegenstand der Risikoprüfung sein dürfte – und weil sich die individuelle gesundheitliche Situation von Mensch zu Mensch erheblich unterscheiden kann.
Mein Fazit
Wenn du Diabetes hast und eine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung abschließen möchtest, solltest du nicht vorschnell einen Versicherungsantrag nach dem anderen stellen.
Sinnvoller kann folgende Reihenfolge sein:
- Unterlagen zusammentragen
- Gesundheitsangaben sorgfältig aufbereiten
- anonymisierte Risikovoranfrage bei mehreren geeigneten Versicherern
- Ergebnisse vergleichen
- erst danach gezielt einen förmlichen Antrag stellen.
Eine Ablehnung bei einem Versicherer bedeutet dabei keineswegs automatisch, dass du überhaupt keinen Versicherungsschutz bekommen kannst. Versicherer bewerten gesundheitliche Risiken unterschiedlich.
Gerade deshalb solltest du vermeiden, durch unkoordiniert gestellte Anträge unnötig Fakten zu schaffen.
Wenn bei dir relevante Vorerkrankungen bestehen, kann es sinnvoll sein, dich dabei von einem auf Berufsunfähigkeits- und biometrische Versicherungen spezialisierten Versicherungsmakler oder einem unabhängigen Versicherungsberater unterstützen zu lassen.
Und falls du wissen möchtest, ob über dich bereits Informationen im HIS gespeichert sind: Du kannst beim Betreiber des HIS eine Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen.

Jan hat deutsches und niederländisches Recht in Bremen, Oldenburg und Groningen studiert und ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in einer Kanzlei für Medizin- und Sozialrecht in Bochum. Außerdem hat er eine Zusatzausbildung im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV) gemacht. Schon während seines Studiums engagierte er sich ehrenamtlich im Bereich Diabetes, insbesondere zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, und hat die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH‑M) e. V. mitbegründet und aufgebaut. Er engagiert sich zudem in der Stiftung Stichting Blue Diabetes.
