Das Bild zeigt einen Notizblock mit den Reaktionsmöglichkeiten einer Versicherung, einen DIN A4-Ordner mit der Aufschrift VERSICHERUNGEN und ein Antragsformular einer Versicherung auf einem Schreibtisch mit Gesundheitsfragen.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Dia­be­tes: War­um du nicht ein­fach einen Antrag stel­len solltest

Wenn du eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung abschlie­ßen möch­test, musst du regel­mä­ßig Gesund­heits­fra­gen beant­wor­ten. Wenn du Dia­be­tes hast, wird dei­ne Dia­gno­se dabei in aller Regel eine Rol­le spie­len. Mög­li­cher­wei­se will der Ver­si­che­rer außer­dem etwas über dei­ne Behand­lung, dei­ne Blut­zu­cker­wer­te, mög­li­che Fol­ge­er­kran­kun­gen und wei­te­re Befun­de wissen.

Was vie­le nicht wis­sen: Es kann einen erheb­li­chen Unter­schied machen, ob du sofort einen förm­li­chen Ver­si­che­rungs­an­trag stellst oder zunächst unver­bind­lich und anonym prü­fen lässt, zu wel­chen Bedin­gun­gen ver­schie­de­ne Ver­si­che­rer dich ver­si­chern würden.

Des­halb soll­test du gera­de bei Vor­er­kran­kun­gen einen wich­ti­gen Grund­satz beachten:

Stell nicht ein­fach auf Ver­dacht meh­re­re Versicherungsanträge.

Dia­be­tes ist nicht gleich Dia­be­tes – und Ver­si­che­rer urtei­len unterschiedlich

Bei einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kal­ku­liert der Ver­si­che­rer das Risi­ko, dass du wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit berufs­un­fä­hig wirst. Bei einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung geht es ent­spre­chend um das Risi­ko, dass der Ver­si­che­rungs­fall wäh­rend der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit ein­tritt. Zu dem Risi­ko wird noch ein (teils sehr erheb­li­cher) Risi­ko­auf­schlag aufgeschlagen.

Dabei spie­len Vor­er­kran­kun­gen eine wich­ti­ge Rolle.

Eine Dia­be­tes­dia­gno­se bedeu­tet kei­nes­wegs auto­ma­tisch, dass du kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz bekom­men kannst. Umge­kehrt lässt sich aber auch nicht all­ge­mein vor­her­sa­gen, zu wel­chen Bedin­gun­gen dich ein bestimm­ter Ver­si­che­rer ver­si­chern wird.

Eine Rol­le spie­len kön­nen bei­spiels­wei­se dein Dia­be­tes-Typ, die Erkran­kungs­dau­er, dein Alter bei der Erst­dia­gno­se, dei­ne The­ra­pie, dei­ne aktu­el­len und frü­he­ren HbA1c-Wer­te, Begleit- und Fol­ge­er­kran­kun­gen, Blut­druck und wei­te­re Risikofaktoren.

Bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kommt natür­lich noch dein Beruf hinzu.

Und jetzt kommt ein ent­schei­den­der Punkt:

Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bewer­ten Risi­ken unterschiedlich.

Der­sel­be medi­zi­ni­sche Sach­ver­halt kann des­halb bei Ver­si­che­rer A zu einer nor­ma­len Annah­me, bei Ver­si­che­rer B zu einem Bei­trags­zu­schlag oder Leis­tungs­aus­schluss und bei Ver­si­che­rer C mög­li­cher­wei­se zu einer Ableh­nung führen.

Auch die Ver­brau­cher­zen­tra­len wei­sen dar­auf hin, dass Ver­si­che­rer iden­ti­sche Gesund­heits­an­ga­ben unter­schied­lich beur­tei­len kön­nen. Wenn wegen Vor­er­kran­kun­gen Schwie­rig­kei­ten beim Abschluss zu erwar­ten sind, emp­feh­len sie des­halb eine anony­me Risikovoranfrage.

War­um ein vor­schnell gestell­ter Antrag pro­ble­ma­tisch sein kann

Viel­leicht denkst du jetzt: Dann stel­le ich eben bei meh­re­ren Ver­si­che­run­gen nach­ein­an­der einen Antrag und schaue, wer mich nimmt.

Das ist kei­ne beson­ders gute Strategie.

Denn ein förm­li­cher Antrag ist etwas ande­res als eine anony­mi­sier­te Risi­ko­vor­anfra­ge. Außer­dem wird in Ver­si­che­rungs­an­trä­gen teil­wei­se danach gefragt, ob du bereits bei ande­ren Ver­si­che­rern Anträ­ge gestellt hast und ob die­se bei­spiels­wei­se abge­lehnt, zurück­ge­stellt oder nur zu erschwer­ten Bedin­gun­gen ange­nom­men wurden.

Wenn dir eine sol­che Fra­ge gestellt wird, musst du sie natür­lich wahr­heits­ge­mäß beantworten.

Eine bereits erfolg­te Ableh­nung kann dir des­halb bei einem spä­te­ren Antrag Schwie­rig­kei­ten bereiten.

Und dane­ben gibt es noch das Hin­weis- und Infor­ma­ti­ons­sys­tem der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (HIS).

Das HIS – die „SCHUFA der Ver­si­che­run­gen“?

Das HIS wird manch­mal als „SCHUFA der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft“ bezeich­net. Der Ver­gleich hilft viel­leicht beim ers­ten Ver­ständ­nis, ist aber nur ein­ge­schränkt richtig.

Das Hin­weis- und Infor­ma­ti­ons­sys­tem dient Ver­si­che­rern unter ande­rem zur Risi­ko­be­ur­tei­lung bei Ver­si­che­rungs­an­trä­gen und zur Prü­fung von Leistungsfällen.

Wich­tig ist zunächst:

Im HIS wer­den kei­ne kon­kre­ten Gesund­heits­da­ten gespeichert.

Dort steht also nicht etwa: „Dia­be­tes mel­li­tus Typ 1 seit 2014, HbA1c 7,2 Pro­zent“.

Bei erhöh­ten Risi­ken in der Per­so­nen­ver­si­che­rung kann viel­mehr unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine soge­nann­te Erschwer­nis gemel­det wer­den, ohne dass dar­aus her­vor­geht, wel­che kon­kre­te Erkran­kung, wel­cher Beruf oder wel­ches ande­re Risi­ko dahintersteht.

Der Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft erläu­tert bei­spiels­wei­se, dass es bei Lebens- und Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen zu einer HIS-Mel­dung kom­men kann, wenn ein Grund für einen erheb­lich höhe­ren Bei­trag besteht – etwa auf­grund einer schwe­ren Erkran­kung oder eines beson­ders risi­ko­rei­chen Berufs. Die kon­kre­te Erkran­kung oder der kon­kre­te Beruf wer­den dabei nicht genannt.

Auch bestimm­te hohe Ver­si­che­rungs­sum­men oder Berufs­un­fä­hig­keits­ren­ten kön­nen wegen des Risi­kos einer Über­ver­si­che­rung für das HIS rele­vant sein.

Bedeu­tet ein HIS-Ein­trag auto­ma­tisch eine Ablehnung?

Nein.

Das ist wich­tig, denn an die­ser Stel­le wird das HIS in sozia­len Netz­wer­ken manch­mal zu stark ver­ein­facht dargestellt.

Ein HIS-Hin­weis bedeu­tet nicht auto­ma­tisch, dass dich der nächs­te Ver­si­che­rer ablehnt. Er kann aber Anlass dafür sein, dass ein Sach­ver­halt genau­er geprüft wird. Auch erhöht der Ein­trag das Risi­ko bei einem erneu­ten Antrag bei einem ande­ren Ver­si­che­rer vor­schnell abge­lehnt zu werden.

Für dich ist des­halb vor allem eines wichtig:

Ein ungüns­ti­ges Ergeb­nis einer Risi­ko­prü­fung muss nicht zwin­gend ohne Bedeu­tung für spä­te­re Ver­si­che­rungs­an­trä­ge bleiben.

Und genau des­halb ist es kei­ne gute Idee, bei Vor­er­kran­kun­gen ein­fach nach­ein­an­der förm­li­che Anträ­ge bei ver­schie­de­nen Gesell­schaf­ten einzureichen.

Die bes­se­re Rei­hen­fol­ge lautet:

Erst her­aus­fin­den, wer dich zu wel­chen Bedin­gun­gen ver­si­chern wür­de – und dann gezielt einen Antrag stellen.

Die Lösung: eine anony­me Risikovoranfrage

Hier kommt die soge­nann­te anony­me oder anony­mi­sier­te Risi­ko­vor­anfra­ge ins Spiel.

Dabei wer­den einem oder meh­re­ren Ver­si­che­rern die Infor­ma­tio­nen über­mit­telt, die sie benö­ti­gen, um dein Risi­ko ein­zu­schät­zen. Anders als bei einem regu­lä­ren Ver­si­che­rungs­an­trag soll aber zunächst kei­ne kon­kre­te Antrag­stel­lung unter dei­ner Iden­ti­tät erfolgen.

Der Ver­si­che­rer kann dann bei­spiels­wei­se ein­schät­zen, ob voraussichtlich

  • eine nor­ma­le Annahme,
  • eine Annah­me mit Risikozuschlag,
  • eine Annah­me mit Leistungsausschluss,
  • eine Zurück­stel­lung oder
  • kei­ne Annahme

in Betracht kommt.

Der gro­ße Vor­teil liegt auf der Hand:

Du kannst die Ein­schät­zun­gen ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer ver­glei­chen, bevor du einen rich­ti­gen Ver­si­che­rungs­an­trag stellst.

Gera­de wenn du Dia­be­tes oder eine ande­re rele­van­te Vor­er­kran­kung hast, kann das einen erheb­li­chen Unter­schied machen.

War­um du dafür einen spe­zia­li­sier­ten Ver­si­che­rungs­mak­ler ein­schal­ten solltest

Eine sol­che Risi­ko­vor­anfra­ge bedeu­tet nicht, dass du selbst zehn Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men anschrei­ben und dei­ne kom­plet­te Kran­ken­ak­te per E‑Mail ver­schi­cken soll­test. Das wäre auch nicht wirk­lich anonym.

Sinn­vol­ler ist es regel­mä­ßig, einen Ver­si­che­rungs­mak­ler ein­zu­schal­ten, der sich auf Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen, Risi­ko­le­bens­ver­si­che­run­gen und ande­re bio­me­tri­sche Ver­si­che­run­gen, bes­ten­falls sogar auf chro­nisch kran­ke Men­schen, spe­zia­li­siert hat.

Ein spe­zia­li­sier­ter Mak­ler kennt nicht nur die Tari­fe, son­dern hat häu­fig auch Erfah­rung damit, wie unter­schied­li­che Gesell­schaf­ten bestimm­te gesund­heit­li­che Risi­ken bewerten.

Er kann mit dir die not­wen­di­gen medi­zi­ni­schen Anga­ben auf­be­rei­ten und bei meh­re­ren geeig­ne­ten Ver­si­che­rern abfra­gen, wie die­se dei­nen kon­kre­ten Fall vor­aus­sicht­lich beur­tei­len würden.

Gera­de bei Dia­be­tes kann die­se Erfah­rung erheb­lich wich­ti­ger sein als die Fra­ge, wel­cher Tarif auf irgend­ei­nem Ver­gleichs­por­tal ein paar Euro güns­ti­ger erscheint.

Aber Vor­sicht: „anonym“ bedeu­tet nicht „unvoll­stän­dig

Eine Risi­ko­vor­anfra­ge ist kein Frei­brief, unan­ge­neh­me medi­zi­ni­sche Infor­ma­tio­nen wegzulassen.

Im Gegen­teil.

Die Anfra­ge bringt dir nur etwas, wenn der Ver­si­che­rer dei­nen Fall auf einer Tat­sa­chen­grund­la­ge beur­teilt, die spä­ter auch dei­nem rich­ti­gen Ver­si­che­rungs­an­trag entspricht.

Wenn du bei­spiels­wei­se nur angibst, dass dein Dia­be­tes „gut ein­ge­stellt“ sei, obwohl bereits eine dia­be­ti­sche Fol­ge­er­kran­kung dia­gnos­ti­ziert wur­de, bekommst du mög­li­cher­wei­se eine erfreu­li­che Ein­schät­zung – aber eine Ein­schät­zung, auf die du dich beim spä­te­ren Antrag nicht ver­las­sen kannst.

Des­halb kann es sinn­voll sein, zunächst dei­ne Behand­lungs­un­ter­la­gen zusam­men­zu­stel­len und zu prü­fen, wel­che Dia­gno­sen und Befun­de tat­säch­lich doku­men­tiert sind. Dabei tritt oft­mals auch über­ra­schen­des zu Tage und man muss ggf. falsch doku­men­tier­te Dia­gno­sen mit Behan­deln­den klä­ren. Es hat daher Sinn vor­ab auch Ein­sicht in die Unter­la­gen der Kran­ken­kas­se (Pati­en­ten­quit­tung) sowie die Akten der Behan­deln­den (Pati­en­ten­ak­ten) zu nehmen.

Spä­tes­tens beim eigent­li­chen Ver­si­che­rungs­an­trag gilt ohnehin:

Beant­wor­te die Gesund­heits­fra­gen voll­stän­dig und wahrheitsgemäß.

Unrich­ti­ge oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben kön­nen dir spä­ter erheb­li­che Pro­ble­me berei­ten – schlimms­ten­falls genau dann, wenn du die Ver­si­che­rung brauchst.

Die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge dient also nicht dazu, Gesund­heits­an­ga­ben zu umgehen.

Sie dient dazu, vor dei­nem eigent­li­chen Antrag her­aus­zu­fin­den, wel­cher Ver­si­che­rer mit dei­nen wahr­heits­ge­mäß ange­ge­be­nen Gesund­heits­da­ten am bes­ten umge­hen kann.

Das betrifft nicht nur Men­schen mit Diabetes

Das Pro­blem beschränkt sich selbst­ver­ständ­lich nicht auf Diabetes.

Ähn­li­che Fra­gen stel­len sich bei vie­len ande­ren Vor­er­kran­kun­gen, etwa nach psy­cho­the­ra­peu­ti­scher Behand­lung, bei Erkran­kun­gen des Bewe­gungs­ap­pa­ra­tes, neu­ro­lo­gi­schen Erkran­kun­gen, Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen oder ande­ren chro­ni­schen Erkrankungen.

Wenn du Dia­be­tes hast, ist das The­ma aber beson­ders rele­vant, weil dei­ne Dia­gno­se bei bio­me­tri­schen Ver­si­che­run­gen regel­mä­ßig Gegen­stand der Risi­ko­prü­fung sein dürf­te – und weil sich die indi­vi­du­el­le gesund­heit­li­che Situa­ti­on von Mensch zu Mensch erheb­lich unter­schei­den kann.

Mein Fazit

Wenn du Dia­be­tes hast und eine Berufs­un­fä­hig­keits- oder Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung abschlie­ßen möch­test, soll­test du nicht vor­schnell einen Ver­si­che­rungs­an­trag nach dem ande­ren stellen.

Sinn­vol­ler kann fol­gen­de Rei­hen­fol­ge sein:

  1. Unter­la­gen zusammentragen
  2. Gesund­heits­an­ga­ben sorg­fäl­tig aufbereiten
  3. anony­mi­sier­te Risi­ko­vor­anfra­ge bei meh­re­ren geeig­ne­ten Versicherern
  4. Ergeb­nis­se vergleichen
  5. erst danach gezielt einen förm­li­chen Antrag stellen.

Eine Ableh­nung bei einem Ver­si­che­rer bedeu­tet dabei kei­nes­wegs auto­ma­tisch, dass du über­haupt kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz bekom­men kannst. Ver­si­che­rer bewer­ten gesund­heit­li­che Risi­ken unterschiedlich.

Gera­de des­halb soll­test du ver­mei­den, durch unko­or­di­niert gestell­te Anträ­ge unnö­tig Fak­ten zu schaffen.

Wenn bei dir rele­van­te Vor­er­kran­kun­gen bestehen, kann es sinn­voll sein, dich dabei von einem auf Berufs­un­fä­hig­keits- und bio­me­tri­sche Ver­si­che­run­gen spe­zia­li­sier­ten Ver­si­che­rungs­mak­ler oder einem unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­be­ra­ter unter­stüt­zen zu lassen.

Und falls du wis­sen möch­test, ob über dich bereits Infor­ma­tio­nen im HIS gespei­chert sind: Du kannst beim Betrei­ber des HIS eine Selbst­aus­kunft nach Art. 15 DSGVO verlangen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner